Mein Ziel ist Utopia

Podiums-Diskussion der Partei DIE LINKE aus Anlass 60 Jahre „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“
Beitrag von Petra Pau
Rastatt, 5. Dezember 2008

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1. Anspruch und Wirklichkeit

Vor Kurzem fielen mir zwei Agentur-Meldungen auf. Die erste: „US-Bestattungsinstitut bietet Beerdigungen auf dem Mond an.“ Die zweite: „Die Europäische Raumfahrtorganisation ESA schießt Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ins All!“ Beides zusammen genommen klang nach einer Beisetzung 1. Klasse. Vornehm geht die Welt zu Grunde.

Nein, es war eine PR-Aktion aus Anlass 60 Jahre „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Eine Mini-Ausgabe des Dokumentes wurde zur Internationalen Raumstation ISS geflogen. Dort soll die Erklärung symbolisch ihren Platz "über" der Weltbevölkerung finden, hieß es. Und dadurch mahnen, dass die Menschenrechte für alle Menschen gelten, allüberall.

Wir alle wissen, das ist nicht so. Zur Illustration nur ein kurzer Auszug aus einer aktuellen Bestandsaufnahme von amnesty international. Sie stellt gegenüber: Was wurde mit der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte vor 60 Jahren beschlossen und wie ist die Realität heute. Zum Beispiel:

Artikel 1: Das Versprechen 1948:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Die Realität heute:
Allein in Ägypten wurden im ersten Halbjahr 2007 250 Frauen von ihren Ehemännern bzw. Familienmitgliedern ermordet, also mehr als eine Frau täglich. Im statistischen Schnitt wurden dort zudem stündlich zwei Frauen vergewaltigt.

Artikel 3: Das Versprechen 1948:
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Die Realität heute:
2007 wurden in 24 Ländern insgesamt 1.252 Personen von Staats wegen hingerichtet, viele davon in China und in den USA, wo die Todesstrafe noch immer als staatliches Recht gilt.

Artikel 5: Das Versprechen 1948:
Niemand darf der Folter unterworfen werden.
Die Realität heute:
In mehr als 80 Ländern der Welt galten 2007 Folter als legitim. Und selbst in der Bundesrepublik gibt es wieder namhafte Stimmen, die Folter als Ermittlungsmethode nicht mehr prinzipiell ausschließen wollen.

Artikel 9: Das Versprechen 1948:
Niemand darf willkürlich festgenommen und in Haft gehalten werden.
Die Realität heute:
Ende 2007 hatten die USA Tausende Menschen ohne Urteil interniert. Allein das Gefangenenlager in Guantanamo gilt längst als Synonym für systematische Menschenrechtsverletzungen.

Die Bilanz von amnesty international ist umfangreicher. Ich habe sie nur angerissen, um Zweierlei zu illustrieren: 1. Die Differenz zwischen dem Anspruch auf allgemeine Menschenrechte und der weltweiten Realität ist riesig. Und 2. gegen die vor 60 Jahren proklamierten Menschenrechte wird auch in solchen Staaten verstoßen, die sich gern als moralisches Weltgewissen aufführen.

Es gab übrigens Kulturen, die blickten viel weiter, als es heute üblich ist. Indianer-Häuptlinge fragten zum Beispiel bei jeder Entscheidung: Welche Auswirkungen werden diese auf die Menschen der siebten Generation nach uns haben? Heute blickt die Politik kurzsichtig auf die nächsten Wahlen und nennt das Demokratie. Was so viel wie Volksherrschaft bedeutet, aber mitnichten ist.

2. Menschenrechte und Geschichte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und verkündet - übrigens in Paris. Sie ist kein Recht im herkömmlichen Sinne, wie es üblicherweise von Parlamenten gesetzt und von Staats wegen verbrieft wird. Die allgemeinen Menschenrechte sind ein außerordentliches Recht.

Die Allgemeine Erklärung hat eine lange Vorgeschichte. Sie findet sich im Indischen Denken und in der Chinesischen Kultur ebenso wieder, wie in der stoischen Philosophie. Thomas von Aquin hat die christliche Lehre in diesem Sinne bereichert, wie später die vielen namhaften Denker der Aufklärung. Die Allgemeine Erklärung stellt somit ein gewachsenes Weltgewissen dar.

Das Entscheidende ist: Die für allgemein erklärten Menschenrechte werden nicht aus einer politischen Zielstellung, nicht aus einer bestimmten Regierungsform und auch nicht aus einer gesellschaftlichen Vision abgeleitet. Sondern einzig und allein aus der Tatsache, dass der Mensch ein Mensch ist und dass alle Menschen als Menschen gleiche Rechte haben.

Wer übrigens den Reichstag besucht, das Hauptgebäude des Deutschen Bundestages, wird am West-Giebel eine große Inschrift finden: "Dem Deutschen Volke!" Sie war umstritten und sie ist wieder. Als das Gebäude 1874 erbaut wurde, verhinderte der Deutsche Kaiser diesen Eintrag. Seiner Meinung nach hatte das Parlament nur ihm und nicht dem deutschen Volke zu dienen.

Wilhelm II. hatte ohnehin etwas gegen das neue Parlamentsgebäude. Unter anderem, weil die Kuppel des Reichstagsgebäudes die seines Stadtschlosses überragte. Er sprach von einem „Gipfel der Geschmacklosigkeit“ und er schmähte das neue Parlament als „Reichsaffenhaus“. Wir werden sehen, dass Wilhelm II. auch heute noch viele Nachahmer hat. Doch zurück zum Reichstag.

„Dem Deutschen Volke“ wurde erst 1916 hinzugefügt. Das war ein Fortschritt. Seit 1998 wird die Inschrift wieder in Frage gestellt. Auch das ist ein Fortschritt. Denn seither gibt es im Innenhof eine Gegenschrift: „Der Bevölkerung!“ Es war übrigens das einzige Kunstwerk im Bundestag, über das es eine politische Kampfabstimmung gab. Denn wer war dagegen? Richtig, die CDU/CSU.

Alle Menschen sind gleich. Die CDU schiebt sofort hinterher: Aber Kirchen müssen höher sein, als Moscheen. Ich frage dagegen: Wie hoch dürfen dann Synagogen sein? Und wer darf seine Residenzen höher strecken: Die Banken oder die Gewerkschaften? Wir sehen, der Unsinn ist grenzenlos beschränkt. Und die Union ist näher beim kurzsichtigen Kaiser, als bei weitblickenden Indianern.

Zurück zu 1948: Die Geschichte hat lange gebraucht, um anzuerkennen, dass alle Menschen gleiche Rechte haben Und wir alle wissen: Die Welt ist noch immer weit davon entfernt, sich praktisch dieser Erklärung zu nähern. Aber nach der systematischen Unmenschlichkeit des NS-Regimes und dem 2. Weltkrieg war die Zeit offenbar reif - zumindest für diese Proklamation.

Die 1948 formulierten allgemeinen Menschenrechte gelten seither als universell und unveräußerlich. Sie stehen Jeder und Jedem zu. Sie unterliegen auch nicht der Verfügung des Staates, welchen Staates auch immer. Nicht der Staat bestimmt die allgemeinen Menschenrechte, sondern umgekehrt: Die allgemeinen Menschenrechte charakterisieren den Staat und seine Praxis.

Diesen kurzen Exkurs in die Geschichte und in das Selbstverständnis allgemeiner Menschenrechte musste ich Ihnen eingangs zumuten, damit wir eine möglichst gleiche Grundlage für das Folgende haben. Und Linke, das ist heute meine feste Überzeugung, sollte immer eine starke Affinität zu den allgemeinen Menschenrechten haben. Das wäre eine neue, aber unabdingbare Qualität.

3. Menschenrechte und Grundgesetz

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde ebenfalls vor 60 Jahren formuliert. Seine Autoren waren damals nachweislich von der UNO-Erklärung Allgemeiner Menschenrechte inspiriert. Gut nachvollziehbar ist das in den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes, begonnen mit Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ - aller Menschen.

Die ersten 20 Artikel beschreiben diese Menschenrechte zugleich als Schutz- und Trutzrechte der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat. Und genau diese genießen durch Artikel 79 (3) Grundgesetz einen ewigen Bestandsschutz. Sie wurden bewusst dem Auf und Ab des politischen Wechsels entzogen, eben weil sie den als allgemein anerkannten Menschenrechten entsprechen.

Einer meiner Fraktionskollegen ging im Bundestag sogar noch weiter. Er meinte, im Grundgesetz sei alles angelegt, was man für einen guten Demokratischen Sozialismus brauche: soziale Rechte, Bürger-Rechte, Freiheits-Rechte, der Rechts-Staat, der Sozial-Staat, die gesellschaftliche Verantwortung des Eigentums und eine erweiterbare Demokratie.

DIE CDU/CSU hatte natürlich aufgejohlt. Auch die FDP zeigte sich bei dem Gedanken, das Grundgesetz weise schnurstracks den Weg zum Demokratischen Sozialismus, wenig erbaut. Aber erinnern wir uns: Das Grundgesetz wurde zu jener Zeit geschrieben, als selbst die CDU noch auf dem Trip zu einem christlichen Sozialismus war. Ich zitiere aus dem Ahlener CDU-Programm:

„Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden. (...) Inhalt und Ziel (einer) sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein. Durch eine gemeinschaftliche Ordnung soll das deutsche Volk eine Wirtschafts- und Sozialverfassung erhalten, die dem Recht und der Würde des Menschen entspricht, dem geistigen und materiellen Aufbau unseres Volkes dient und den inneren und äußeren Frieden sichert.“

Man stelle sich vor, Angela Merkel hätte auf dem jüngsten CDU-Parteitag dasselbe gesagt. Allemal angesichts des aktuellen Welt-Finanz-Desaster und der drohenden Wirtschafts-, Sozial- und Umwelt-Krisen. Sie tat es nicht, was wiederum nicht an PISA liegt. Denn sie hatte in ihrer DDR-Jugend noch ein erfolgreiches Bildungssystem durchlaufen - kein unsozial-3-gliedriges.

Auf demselben Parteitag kandidierte ein Mann für den CDU-Vorstand. Er warb mit dem Slogan „Freiheit statt Sozialismus!“ für sich. Geprägt wurde die Parole 1976 durch Heiner Geißler. Er war damals Generalsekretär der CDU. Heute ist Heiner Geißler weiser und milder. Für ihn ist der ungezügelte Kapitalismus das eigentliche Gespenst wider die Menschlichkeit. Er wurde Mitglied von Attac.

Aber mir ging es vor allem um den historischen Rückblick. Das Ahlener Programm der CDU wurde 1947 beschlossen. Die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte folgte 1948. Und das Grundgesetz gilt seit 1949. Alles unmittelbar nach der bisher größten Menschheits-Katastrophe, die der Kapitalismus bis dato angerichtet hatte: den 2. Weltkrieg und den Holocaust.

Wenn es aber stimmt, dass unser Grundgesetz mit einem Demokratischen Sozialismus schwanger geht, dann liegt doch eine Schlussfolgerung auf der Hand: Wer sich als Linker fühlt, muss das Grundgesetz wie seinen Augapfel hüten. Gerade Linke müssen sich als wahre Verfassungsschützer beweisen. Und das in allen Teilen, die das Grundgesetz als grundlegend beschreibt.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Das war kein Plädoyer gegen eine neue Verfassung, die obendrein durch Volksabstimmung in Kraft gesetzt wird. Ich bedaure noch heute, dass die Union und auch die SPD nach der deutschen Einheit 1990 und später zu feige dafür waren. Es war ein Plädoyer dafür, dass auch eine neue Verfassung nicht hinter das Grundgesetz zurück fallen darf.

4. Soziale Rechte und individuelle Freiheits-Rechte

Nun habe ich - im Unterschied zu den meisten hier - Erfahrungen mit zwei Gesellschaftssystemen, mit dem real existierenden Sozialismus und mit dem real existierenden Kapitalismus. Genau genommen kann ich aus eigenem Erleben sogar aus 2 ½ Systemen schöpfen. Nämlich, wenn ich das knappe Jahr der politischen Wende 1989/90 in der DDR hinzunehme.

Es war eine höchst bewegte Zeit, eine sehr demokratische Zeit, eine enorm politisierte Zeit und eine Hochzeit der Bürgerrechtler, wie ich es seither nicht wieder erlebt haben. Später, als im Osten alles westlich gewendet war und alles seinen kapitalistischen Gang ging, da war an einer Wand in Berlin mit großen Lettern zu lesen: „Das Chaos ist aufgebraucht - es war die schönste Zeit!“

Was aber ergibt mein Vergleich zwischen dem real existierenden Sozialismus und dem real existierenden Kapitalismus mit Blick auf die allgemeinen Menschenrechte? Die UNO-Erklärung beschreibt in 21 Artikeln individuelle Freiheitsrechte und in 9 Punkten soziale bzw. kulturelle Menschenrechte. Dabei gelten alle als gleichwertig und alle als unveräußerlich. Theoretisch!

Im real-existierenden Sozialismus wurden die sozialen Rechte favorisiert und - so weit die ökonomischen Kräfte reichten - auch realisiert. Ich führe dafür als Beispiel drei Indikatoren an: Es gab weder massenhafte Arbeitslosigkeit, noch existenzielle Armut als gesellschaftliches Problem. Hinzu kam eine flächendeckende, und zwar kostenlose, pädagogische Kinderbetreuung.

Wesentliche Bürger- und individuelle Freiheitsrechte hingegen wurden zurück- oder ausgesetzt. Das betraf die Pressefreiheit, die Reisefreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit und andere mehr. Zwar waren fast alle irgendwie in der Verfassung der DDR verbrieft. Aber darüber standen letztlich fast immer die führende Rolle der SED und die staatliche Praxis.

Im real-existierenden Kapitalismus werden beide Rechte proklamiert, die sozialen und die individuellen Freiheitsrechte. Und sie werden realisiert, so lange die politischen Kräfte reichen. De facto aber werden die sozialen Grundrechte als erstes fallen gelassen: Massen-Arbeitslosigkeit, ausufernde Armut und Perspektivlosigkeit der Jugend sind dafür fatale Indikatoren.

Aber auch die individuellen Freiheitsrechte - das Aushängeschild des Kapitalismus und seiner „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ - stürzen zunehmend hinten runter. Dabei spreche ich über ein Kernland des Kapitalismus, über die Bundesrepublik Deutschland, und nicht über die Hinterhöfe des Kapitals in Afrika, Asien, Südamerika oder Osteuropa.

Meine Lehre aus dem zu Recht gescheiterten Sozialismusversuch sowjetischer Prägung ist: Man darf soziale Rechte und individuelle Freiheits- und Bürgerrechte weder hierarchisieren, noch gegeneinander aufrechnen. Deshalb reicht es auch nicht, wenn Linke sich sozial engagieren und Kriege ablehnen. Wir müssen immer auch als aktive Bürgerrechtler unterwegs sein!

5. DIE LINKE und offene Fragen

Nun will ich hier nicht um den heißen Brei herumreden. Die Programmatik der Partei DIE LINKE sieht noch anders aus. In den programmatischen Eckpunkten stehen die klugen Sätze:

Gleichheit ohne individuelle Freiheit endet in Entmündigung und Fremdbestimmung.
Freiheit ohne Gleichheit ist nur die Freiheit für die Reichen.

Dann leistet sich DIE LINKE eine Ehrlichkeit, die keine andere Partei im Programm hat. Sie listet nämlich in einem Extra-Kapitel auf, was innerhalb der Linkspartei noch strittig ist. Und dort kann man plötzlich als Frage lesen:

Wie stehen Linke in der Menschenrechtsfrage zum Verhältnis von sozialen und individuellen Bürgerrechten?

Meine Meinung dazu habe ich deutlich gemacht. Und zur Bekräftigung meiner Position als Ost-Linke rufe ich für zweifelnde West-Linke einfach mal die Aussage eines Süd-Linken zum Thema Freiheit auf:

Notwendig für die Freiheit ist selbstverständlich die politische und geistige Freiheit.
Notwendig für die Freiheit ist ebenso selbstverständlich die soziale Gleichheit.
Aber hinreichend für die Freiheit sind nur beide zusammen.
Soziale Gerechtigkeit und politische sowie geistige Freiheit.
Nur beide zusammen. Eines allein geht nicht!

Und derselbe Oskar Lafontaine ergänzte auf dem Cottbusser Parteitag:

„Was Gleichheit ohne Freiheit hieß, erlebten viele Ostdeutsche. Und was Freiheit ohne Gleichheit bedeutet, erleben heute Hartz-IV-Empfänger.“

Ich teile das, ausdrücklich.

6. Abbau von Bürgerrechten

Betrachte ich nun die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland (neu), dann gibt es drei große Linien, über die individuelle Freiheitsrechte abgebaut werden. Die eine beruft sich auf den Sozialstaat, die zweite auf die Terrorgefahr und die dritte hat etwas mit dem technischen Fortschritt zu tun, auf den die Politik bislang keine demokratischen Antworten hat.

Beispiel 1 - Sozialstaat: Er müsse gestrafft werden, er sei nicht mehr finanzierbar und er müsse vor Missbrauch geschützt werden. Das sind die neoliberalen Dauer-Botschaften. Sie führen zum permanenten Misstrauen gegenüber Arbeitslosen und letztlich zu deren Dauer-Überwachung. Synonym dafür stehen in Deutschland die so genannten „Hartz“-Gesetze.

Praktisch bedeutet das: Wer langzeitarbeitslos ist, muss sich nackt machen. Er muss seine Ersparnisse abräumen. Er muss bis zu 150 persönliche Daten über sich und seine Umgebung preisgeben. Er muss sich zudem überwachen lassen. Freiheitsentzug oder Sozialentzug, das ist die absurde Alternative. Wer arm dran ist, verliert auch seine verbrieften Bürgerrechte. Das ist Alltag.

Beispiel 2 - Antiterror-Kampf: Rechtlich gedeckt, aber auch wider das Recht, werden der Schutz der Privat-Sphäre, die Presse-Freiheit, das Post- und Telekommunikations-Geheimnis und vieles andere mehr in Frage gestellt, rhetorisch relativiert und praktisch verletzt. Wobei die real-kapitalistischen Argumente übrigens den real-sozialistischen sehr gleichen.

Zur Erinnerung: Der innere und äußere Feind war immer da und immer Anlass, individuelle Bürgerrechte von Staats wegen anzugreifen. Früher war es der Kalte Krieg, heute ist es der drohende Terrorismus. Die Folgen ähneln sich, die Methoden auch. Ich hätte zum Beispiel nie geahnt, dass BRD-Geheimdienste heute noch Geruchsproben von Bürgern speichern, wie damals das MfS.

Sie kennen die aktuellen Reizwörter alle: Vorratsspeicherung aller Tele-Kommunikations-Daten, heimliche Online-Untersuchung bei Computern, Nackt-Scannen von Flugzeug-Passagieren. Die Schäubles & Co. haben einen manischen Drang nach gläsernen Bürgerinnen und Bürgern, weil sie letztlich jede und jeden für potentielle Verbrecher halten. Der Rechtsstaat steht Kopf.

Beispiel 3 - technischer Fortschritt: Es gibt inzwischen Entwicklungen, die gleichsam potentielle Gefahren für individuelle Freiheits- und Bürgerrechte bergen. Ich sage das nicht als Kassandra, denn ich nutze selbstverständlich mein Handy. Ein Navigator hilft mir beim Autofahren, meine Post besteht vor allem aus e-mails und das Internet ist mein täglicher Helfer.

Die Kehrseite: Noch nie gab es ein derart umfängliches Überwachungs-Potenzial, wie heute. Allein mit dem Handy trägt inzwischen fast jeder seine elektronische Fußfessel und seine selbst bezahlte Abhörwanze mit sich herum. Und je nutzerfreundlicher die neue Technik wird, desto naiver wird sie angenommen. Das ist eine reale Gefahr für individuelle Freiheitsrechte.

Ein linkes Beispiel aus dem wahren Leben:
 
Das deutsche Mautsystem wurde so gewollt, wie es ist, damit man nicht nur Gebühren berechnen, sondern notfalls auch die gesamte Autobahn überwachen kann. Und manche wollen das ja auch.
 
Nun kommt mein linker Anwalt uns sagt: Ja, wenn man mit dem System Verbrecher fangen kann, dann ist das doch recht und billig.
 
Dann klagt meine linke Kommunalpolitikerin: Die Brummis weichen auf die Landstraßen aus. Wir brauchen auch dort ein Mautsystem.
 
Und dann kommen wir linke Bürgerrechtler und fragen: Wollt ihr wirklich der totalen Überwachung Vorschub leisten?

Was viele kaum beachten: Das alles sind auch Gefahren für die Demokratie, also für die Gesellschaft insgesamt. Die Älteren werden sich noch erinnern. In den 1980er Jahren sollte es in der Bundesrepublik (alt) eine Volkszählung geben. Eine aufwallende Bürgerbewegung protestierte damals gegen diese Daten-Erhebung und sie bekam letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht recht.

Das so genannte Volkszählungsurteil wurde legendär. Und es bleibt bemerkenswert. Denn in der Urteilsbegründung heißt es sinngemäß:

Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr wissen oder nicht mehr wissen können, wer was über sie weiß, sind als Menschen nicht mehr souverän.
 
Wer als Mensch nicht mehr souverän ist, kann als Bürgerin bzw. Bürger auch kein Souverän sein.
 
Eine Demokratie ohne Souveräne aber ist undenkbar.

Diese moderne Gefahr für die Demokratie ist die gesellschaftliche Dimension, um die es aktuell. Und ich bin sehr froh, dass sich rund um den Arbeitskreis „Vorratsdatenspeicherung“ endlich eine neue Bürgerrechtsbewegung formiert.
Am 11. Oktober dieses Jahres haben in Berlin 50.000 aus allen Bundesländern gegen den Abbau ihrer Bürger- und Freiheitsrechte demonstriert. Endlich!

Übrigens: So viel ich weiß haben in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie zuvor zwei Vizepräsidenten des Bundestages zugleich gegen ein Gesetz des Bundestages geklagt. Nun begehren ein Vizepräsident der FDP und eine Vizepräsidentin der Linken gegen die Vorratsdatenspeicherung auf. Schauen wir mal, was „Karlsruhe“ dazu sagt.

7. Das Allgemeine und das Konkrete

Sie werden es wissen: Die Bundesrepublik Deutschland hat einen Bundesbeauftragten für Menschenrechte. Derzeit wird das Amt von der CDU wahrgenommen. Vordem war es von den Grünen besetzt. Wer auch immer, die Menschenrechtsbeauftragten sind weltweit unterwegs: in China, in Kuba, im Kongo, im Iran und überall, wo es Menschenrechtsprobleme gibt.

Das alles will ich jetzt nicht bewerten. Meine Preisfrage an Sie ist vielmehr:
Wer ist der oder die Beauftragte der Bundesregierung gegen Verletzungen der allgemeinen Menschenrechte innerhalb der Bundesrepublik? Vielleicht fällt ihnen ein Name oder ein Gesicht dazu ein, egal, welcher Partei. Mir fallen dazu bestenfalls Leute ein, die mit der herrschenden Politik schwer hadern.

Deshalb komme ich noch mal auf die allgemeinen Menschenrechte zurück:

Artikel 13: Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
Schauen sie sich mal die Repressalien an, die hierzulande für Menschen in Not, zum Beispiel für Asylbewerber, gelten.

Artikel 21: Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar (...) mitzuwirken.
Tatsächlich aber ist die Bundesrepublik Deutschland in Fragen direkter Demokratie noch immer ein EU-Entwicklungsland.

Artikel 23: Jeder hat das Recht auf freie Berufswahl, auf Schutz vor Arbeitslosigkeit und auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Die Hartz-IV-Gesetze, die Leiharbeit, aber auch die Ost-West-Tarif-Politik der Gewerkschaften, bewirken das Gegenteil.

Und deshalb wäre es mir viel lieber, in Deutschland würden derzeit weniger Schaufenster-Reden für die allgemeinen Menschenrechte gehalten.
Eine ordentliche Vermögens-Steuer für Millionäre und Milliardäre sowie höhere Hartz-IV-Sätze bei weniger Repressionen gegen Arbeitslose, allein das wäre ehrlicher, hilfreicher, allemal gerechter und menschenrechtlicher.

8. Baden-Württemberg aktuell

Meine beiden folgenden Gedanken beziehen sich auf aktuelle Themen in Baden-Württemberg. Beispiel 1: Das Versammlungsrecht soll „reformiert“ werden. Ich war vor Monaten in Bayern auf der Straße. Tausende demonstrierten im breiten Bündnis dagegen. Denn das geplante Gesetz besagte: „Wer demokratisch demonstriert, wird staatlich registriert!“

Nun will BaWü-CDU offenbar wieder einmal von der Bayern-CSU lernen. Das kann nur nach hinten los gehen und dagegen muss man protestieren. Ich hatte eingangs gesagt: Menschenrechte wurden mit der allgemeinen Erklärung bewusst dem Staat entzogen. Folglich darf er auch nicht reglementieren, welche Bürgerinnen und Bürger wofür oder wogegen demonstrieren dürfen.

Beispiel 2: Es gibt in Baden-Württemberg eine Initiative für mehr Demokratie und ich höre, ausgerechnet die Linke sei dabei zögerlich. Es geht um die Direktwahl von Landräten, um Bürgerentscheide in Landkreisen und um die Hoffnung auf mehr Bürgernähe, wenn deren Amtszeiten von Amtsträgern befristet werden.

Im Einzelnen will ich das jetzt nicht würdigen - schon gar nicht von außen. Aber: Wer links sein will muss immer auch mehr Demokratie wollen. Und damit bin bei meinem Schluss-Gedanken. Ich bräuchte dazu Willi Brandt nicht. Aber ich rufe ihn bewusst in Erinnerung. Denn er scheint mir ein besserer Indianer zu sein, als die aktuelle SPD.

Mit „Mehr Demokratie wagen“ hatte Willi Brandt in den 1970er Jahren einen Wahlkampf gewonnen. Das Versprechen wurde nie erfüllt. Aber es ist aktueller denn je. Der neoliberale Flügel der SPD indes folgt einer Theorie, die mit Demokratie und Menschenrechten wenig am Hut hat. Die Linke sollte genau diese Lücke aufgreifen und überzeugend füllen.

Dafür spricht übrigens auch eine übergeordnete Beobachtung. Allenthalben erleben wir, wie Parteienverdruss, Politikverdruss, selbst Demokratieverdruss zunehmen. Demokratieverdruss aber ist kein Schnupfen, der nach acht Tagen wieder schwindet. Demokratieverdruss wirkt, um im Bild zu bleiben, eher wie Aids. Er schwächt das gesellschaftliche Immunsystem.

Genau das aber ist ein Einfallstor für rechtsextremistische Kameraden mit ihren menschenfeindlichen Parolen. Und deshalb wiederhole ich: Gegen Demokratieverdruss hilft nur mehr Demokratie, mehr direkte Demokratie. Genau das muss ein linkes Markenzeichen sein, in Übereinstimmung mit den allgemeinen Menschenrechten und mit Artikel 20 Grundgesetz.

Ich habe die Ansprüche allgemeiner Menschenrechte mit der Politik und dem Leben konfrontiert. Und ich habe über Utopia gesprochen. Denn noch nie gab es eine Gesellschaft, in der soziale Rechte, Freiheits- und Bürgerrechte gleichermaßen und für alle galten. Und wenn sie mich nun fragen, wie ich dieses Utopia nennen würde, dann kurz und bündig: Demokratischer Sozialismus.
 

 

 

5.12.2008
www.petra-pau.de

 

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