Mehr Schutz der Intimsphäre

Am 28. Februar 2002 behandelte der Bundestag eine Gesetzes-Vorlage zum „besseren Schutz der Intimsphäre“. Für die PDS-Fraktion sprach Petra Pau:

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz der Intimsphäre macht die Fraktion der FDP, das heißt ein Teil der konservativen Opposition, wieder einmal die Hausaufgaben für die Bundesregierung bzw. die rot-grüne Koalition.

Der technische Fortschritt, der Einzug des Internets in den Alltag und die Tatsache, dass immer besser entwickelte Bildaufnahmegeräte inzwischen in fast jedem Privathaushalt vorhanden sind, führen dazu, dass Bildaufnahmen innerhalb kürzester Zeit weit verbreitet werden können. Dies können auch Bildaufnahmen von Personen sein, die gar nicht wissen, dass sie aufgenommen wurden, und von denen das Bild dann in unterschiedlichsten Medien verbreitet wird.

Bisher hat das Strafgesetzbuch darauf verzichtet, das unbefugte Aufnehmen des Bildes von Menschen und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen unter Strafe zu stellen. Sinn von strafrechtlichen Regelungen im Bereich der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches ist es, die für den Bürger in einer freiheitlichen Demokratie bestehende Notwendigkeit eines effektiven Schutzes sicherzustellen.

Die Unverletzlichkeit des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches ist ein selbstständiges, hochrangiges Rechtsgut, welches eines besonderen Schutzes bedarf. Denn nur dann kann der Einzelne sich verantwortungsvoll in der Gesellschaft bewegen und fühlt sich außerdem geschützt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinen Tätigkeitsberichten 1999 und 2000 diese Problematik ebenfalls angesprochen und darauf aufmerksam gemacht, dass hier eine Strafbarkeitslücke entsteht. So werden immer wieder Fotos von Personen im Internet veröffentlicht, welche überhaupt nicht wissen, dass sie aufgenommen wurden, und die keinen Einfluss darauf haben, in welchen Zusammenhang ihr Bild gebracht wird.

Es ist also schneller Handlungsbedarf noch in dieser Legislaturperiode gegeben. Deshalb hoffe ich auf eine sachliche Prüfung der Gesetzesvorlage der FDP im Ausschuss. Vielleicht kann ja die Regierungskoalition über ihren Schatten springen und diese Vorarbeit der FDP für sich in Anspruch nehmen, indem sie einmal zustimmt.

 

 

28.2.2002
www.petrapau.de

 

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