Zum Terrorismusbekämpfungsgesetz

Artikel für „Blickpunkt Bundestag“

Die Bezeichnung „Otto-Katalog“ klingt freundlich, zu freundlich. Denn das von Innenminister Schily (SPD) vorgelegte Maßnahmenbündel zur Bekämpfung des „internationalen Terrorismus“ birgt Sprengsätze. Ein Kommentator schrieb jüngst von einer „großen Grundgesetzreform“. Sein Fazit: „Man kann es als Abschied von der liberalen Verfassungs-Idee bezeichnen. Denn der verheißende Zugewinn an Sicherheit durch den Staat wird mit einem signifikanten Verlust an Sicherheit vor dem Staat - also Freiheit - bezahlt.“ Er hat Recht. Und doch - oder gerade deshalb - versucht die Regierung, die Hürde „Bundestag“ im Sprinttempo zu überlaufen.

Die PDS-Fraktion versuchte am 21. November mit einer öffentlichen Anhörung etwas mehr Licht ins Dunkel der aktuellen Gesetz-Anträge und Vorschriften zu bringen. Rede und Antwort standen sachkundige Bürgerrechtler, Anwälte, Datenschützer, Computerexperten sowie Leute, die sich im Ausländerrecht und seiner Handhabung auskennen. Abschließend stellte ich allen die simple Frage: „Welche Maßnahmen aus dem ‚Otto-Katalog' könnten geeignet sein, dem Terrorismus a là 11. September 2001 Einhalt zu bieten?“ Die einhellige und beredte Antwort war: Schweigen!

Es fehlt hier der Raum, die sogenannten Anti-Terror-Vorschläge einzeln zu bewerten. Aber insgesamt folgen sie dem Trend: Mehr Geheimdienste, weniger Datenschutz, mehr Strafen, weniger Ausländer, mehr Sonderrechte und zu alledem möglichst keine Kritik. Ein solches „Sicherheits“-Konzept wurde schon einmal verfolgt und zwar in einem historischen Feld-„Versuch“. Es ist gescheitert, spätestens 1989/90. Niemand sollte es neu auflegen.

27.November 2001

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27.11.2001
www.petrapau.de

 

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