Thesen zur Einwanderungspolitik

(Stand: 10. 11. 2000)

I. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Einwanderungsland.

Das entspricht der Realität und das ist aus kulturellen, sozialen und politischen Gründen gut.

Allerdings spiegelt sich das im deutschen Einwanderungsrecht nicht wieder. Es ist unübersichtlich, repressiv, bürokratisch und widerspricht demokratischen Prinzipien, wie denen nach Offenheit und Transparenz und Gleichheit aller Menschen. Allein über sieben Millionen hier lebende Bürgerinnen und Bürger werden derzeit als „zweitklassig“ behandelt. Eine bloße Verteidigung des rechtlichen Status quo wäre daher falsch.

II. PDS-Politik zielt auf klare Einwanderungsrechte.

Die PDS spricht sich für ein umfassendes Einwanderungs- und Niederlassungsrecht aus.

Im Mittelpunkt stehen einerseits die rechtliche Absicherung und Gleichstellung von Einwanderungswilligen und andererseits die Ausprägung gesellschaftlicher Akzeptanz für das Einwanderungsland Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich darf einwandern, wer dafür Rechtsansprüche geltend machen kann. Kriterien dafür sind weder starre Quoten noch inhumane Einteilungen, etwa in „nützliche“ oder „ausnutzende“ Menschen.

III. Recht und Willkür passen nicht zusammen.

Einwanderungsrecht muss daher definiert und für alle nachvollziehbar sein.

Dazu sollten der Familien-Nachzug, eine Arbeitsaufnahme, (sofern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ortsüblichen oder Tariflöhnen nachgewiesen werden kann), eine Beschäftigungssuche für die Dauer von sechs Monaten, (sofern der Lebensunterhalt gesichert ist ), eine Unternehmensgründung, sowie eine Ausbildung oder ein Studium zählen.

IV. Wer einwandert, muss sich integrieren können.

Gesellschaftliche Integration heißt nicht Assimilation, Angleichung, Einverleibung.

Integration ist ein zweiseitiger Prozess. Er fordert Einwandernde und die aufnehmende Gesellschaft gleichermaßen. Wir brauchen eine aktive Integrationspolitik, keine Assimilation. Auch deshalb lehnen wir die aufgewärmte Diskussion um eine vermeintliche „deutsche Leitkultur“ ab. Sie belastet das friedliche Zusammenleben verschiedener Kulturen, sie impliziert, die „deutsche“ Kultur sei eine überlegene und obendrein durch Migration bedroht. Gemeinsamer Maßstab für das gesellschaftliche Miteinander ist das Grundgesetz.

V. Die PDS bleibt dabei: „offene Grenzen für Menschen in Not“.

Wir verteidigen das individuelle Grundrecht auf Asyl.

Und wir mahnen die Übernahme internationaler Konventionen, etwa zum Kinderrecht und für Wanderarbeiter an. Zugleich fordern wir den Ausbau des Flüchtlingsschutzes unterhalb des Grundgesetzes. Dazu zählen u.a. die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der sogenannten Flughafenregelung sowie die Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtursachen als Asylgrund.

VI. Humane Migrations- und Asylpolitik sind Bausteine gegen „Rechts“.

Gesellschaftliche Gleichberechtigung und Rechtsextremismus schließen einander aus.

Rechtsextremismus unterstellt, dass Menschen höher bzw. niederwertig sind. Auch deshalb wollen wir eine Politik, die Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft als gleichberechtigt anerkannt und sie entsprechend behandelt. Dies wäre ein unabdingbarer Beitrag, dem Rechtsextremismus die gesellschaftliche Basis zu entziehen und seinen Gewalttätern das Gefühl zu nehmen, sie seien Erfüllungsgehilfen offizieller Politik oder von Stammtischmehrheiten.

Petra Pau

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10.11.2000
www.petrapau.de

 

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