Sehr geehrter Lothar Hennig,
zum aktuell angestrebten NPD-Verbotsverfahren äußere ich mich erst, wenn ich die rund 1.000 Seiten Belastungsmaterial gelesen habe, die die Klage gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht fundieren sollen.
Richtig ist allerdings: Ein Verbot der NPD löst das Problem rechtsextremer und rassistischer Einstellungen bis weit in die Mitte der Gesellschaft hinein nicht. Daran würden auch schärfere Gesetze nichts ändern.
Eine Änderung des Grundgesetzes halte zu diesem Thema übrigens nicht für notwendig. Es ist explizit auf soziale-, Bürger-, und individuelle Freiheitsrechte ausgerichtet und schließt Diskriminierungen aus.
Gelegentlich wird - insbesondere in der LINKEN - über eine antifaschistische Klausel im Grundgesetz diskutiert. Sie wäre ein Gebot, eine Orientierung, viel mehr aber auch nicht.
Ihren Verweis auf die alltägliche und öffentliche Verharmlosung des Faschismus teile ich ausdrücklich, egal ob durch Straßenschilder für Wehrmachtskrieger oder Fernsehfilme.
Hinzu kommt, dass durch die herrschende Politik Antifaschisten häufig mit Nazis gleichgesetzt werden. Zahlreiche Initiativen für Demokratie und Tolerant werden so diskreditiert und behindert.
Abschließend möchte ich Sie auf zwei wissenschaftliche Arbeiten aufmerksam machen, die tiefer schürfen. Das ist zum einen die Langzeitstudie von Prof. Heitmeyer & Team über Deutsche Zustände. Und die aktuell von der Friedrich Eber-Stiftung präsentierte Untersuchung Die Mitte im Umbruch.
Auf beide habe ich mich jüngst bezogen. Sie finden meine Rede unter: http://www.petrapau.de/linke/dok/down/121123_vv_mz-hd_rechtsextremismus.pdf.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau
10. Dezember 2012
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