Straßenausbaubeitragsgesetz

Sehr geehrte Frau Pau,

könnten sie mir eine Frage beantworten, die sich auf Berlin bezieht ?
Ich möchte wissen warum Straßenanwohner ( Eigenheimbesitzer) als Einzelne für die Allgemeinheit zu den Kosten des Staßenausbaugesetzes herangezogen werden. Die LINKE haben diese Gesetz mit verabschiedet. Wir sind erst seit 2005 Besitzer eines kleinen Eigenheim in ihrem Wahlkreis. Selbstverständlich ist dieser Wusch nur mit einem Kredit erfüllbar gewesen.Die Straße gehört uns nicht sondern der öffentlich Hand.

Mit freundliche Grüßen
Carola Hein
Berlin
22. September 2009

Sehr geehrte Carola Hein,

erst jüngst war ich wieder mehrfach im Siedlungsgebiet. Bei meinen Gesprächen dort ging es vielfach auch um das so genannte Straßenausbaubeitragsgesetz. Wobei mir alle erklärten, dass sie Angst davor haben, dadurch zur Kasse gebeten zu werden. Das verstehe ich gut. Sie bestätigten mir aber zugleich, dass dies bisher nicht geschehen sei. Ich hoffe, das ist auch bei Ihnen so.

Straßenausbaubeitragsgesetze gibt es seit langem in nahezu allen Bundesländern. Das war die Crux für Rot-Rot in Berlin. Sie wissen sicher, dass das Land Berlin nahezu hoffnungslos überschuldet ist, nicht zuletzt durch den Berliner Banken-Skandal, der 2001 publik wurde. Was dabei gern vergessen wird: Die CDU hatte daran maßgebliche Schuld. Ein möglicher Ausweg aus der entstandenen Finanz-Misere war eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Klage sollte bewirken, dass ein Gros der Berliner Schulden solidarisch durch den Bund und andere Bundesländer übernommen wird. Das wiederum aber setzte voraus, dass Berlin zumindest dieselben Einnahmen erzielt, wie all jene Länder, die für Berlin in die Bresche springen sollten. Nur deshalb hatte DIE LINKE dem Straßenausbaubeitragsgesetz zugestimmt.

Die Zustimmung war innerhalb der LINKEN höchst umstritten. Aber sie hatte eine Logik. Es ging darum, den Schuldenberg des Landes Berlin von über 60 Milliarden Euro wenigstens zu halbieren und damit zu verhindern, dass weiterhin Unsummen in den Schuldendienst zu fließen, anstatt sie für Bildung, Kultur und Soziales einzusetzen zu können.

Das Bundesverfassungsgericht hat aber anders als erhofft geurteilt. Es hat volkstümlich gesagt: „Was kümmert uns fremdes Elend“ und „Jeder ist seines Glückes Schmied“. Das war die Aufkündigung des bis dato geltenden Solidar-Prinzips zwischen dem Bund und den Bundesländern. Ein schlimmes Urteil, nicht nur für Berlin, sondern auch für andere arme Länder.

Hinter diesem Schatten erscheint nun auch das Straßenausbaubeitragsgesetz in einem neuen Licht. Man braucht es zumindest nicht mehr, nur weil andere Bundesländer es auch haben. Und ich weiß, dass verantwortliche Landespolitiker, allemal der LINKEN, deshalb neu darüber nachdenken. Mit welchem Ergebnis sie das tun, kann ich natürlich nicht voraussagen. Aber ich gehe derzeit davon aus, dass Sie keinen Grund zur Sorge haben müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau
23. September 2009

 

 

23.9.2009
www.petra-pau.de

 

Seitenanfang

 

 

 

Treffpunkt

 

Startseite