Gewalt

Was wird gegen Kinderschänder, Wiederholungs-Vergewaltiger und islamistische Terroristen unternommen?

Willi Nuhr
Baden-Württemberg
27. Juli 2008

Sehr geehrter Willi Nuhr,

wenn jemand eine von ihnen angeführte Straftat nachweislich begangen hat, dann ist er oder sie möglichst schnell rechtsstaatlich zu verurteilen, und zwar egal, ob die kriminelle Person an einen Gott oder an niemanden glaubt.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau
z. Zt. im Allgäu
28. Juli 2008

 

 

28.7.2008
www.petra-pau.de

 

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