Sehr geehrter Willi Nuhr,
wenn jemand eine von ihnen angeführte Straftat nachweislich begangen hat, dann ist er oder sie möglichst schnell rechtsstaatlich zu verurteilen, und zwar egal, ob die kriminelle Person an einen Gott oder an niemanden glaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau
z. Zt. im Allgäu
28. Juli 2008
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