Ehrenwort und Dr. Kohl
hallo frau pau,
in der zeitschrift vanity fair werden sie sinngemäß zitiert, als dass das verhalten von bundeskanzler dr. helmut kohl in der parteispenden-affäre in ein verhältnis zum ehrenwort-verständnis eines türkischen staatsbürgers gesetzt werden kann.
mit verlaub, der vergleich hinkt! bei dr. helmut kohl ging es nur um geld - der
von ihnen angeführte türke würde zu seiner ehrenrettung seine schwester
erschießen (idealerweise übernimmt das einer seiner noch strafunmündigen
brüder!) frau pau: die würde des menschen ist unantastbar! das gilt für jeden
der sich in diesem land aufhält - aus welchen gründen auch immer.
mit freundlichen grüßen
christian möhle
Schleswig-Holstein
22. November 2007
|
Sehr geehrter Herr Möhle,
Ihrer Frage entnehme ich, dass vanitay fair mich zitiert hat. Ob richtig, dass werde ich kontrollieren. Die Meinung, um die ich gebeten wurde, war schlicht, ob ich Ex-Kanzler Helmut Kohl für höhere Weihen und Preise empfehlen würde. Daraufhin habe ich gesagt: Helmut Kohl hat ein persönliches Ehrenwort in der Parteispenden-Affäre höher gestellt, als das Grundgesetz. Wenn ein Migrant dasselbe tun würde, dann käme er in die Anti-Terror-Datei oder er würde abgeschoben.
Zu dieser Aussage stehe ich, denn sie beschreibt eine typisch deutsche Doppel-Moral. Ein Kanzler darf gegen das Grundgesetz verstoßen und wird dafür von seiner Partei auch noch belobigt. Und dieselbe Partei erwatet, dass jede Migrantin und jeder Migrant tausend Eide auf das Grundgesetz schwört, bevor sie eventuell als Bürgerin und Bürger anerkannt werden. Das ist schizophren.
Sie irren übrigens gründlich, wenn sie unterstellen, dass ich mit diesem Vergleich so genannte Ehrenmorde gut heißen würde. Selbstverständlich gilt Artikel I Grundgesetz. Jedenfalls für mich. Die Praxis sieht leider anders aus.
Sie irren wahrscheinlich aber genauso gründlich, wenn Sie schreiben, Helmut Kohl sei es nur ums Geld gegangen. Das Schwarz-Geld der CDU war Mittel zum Zweck. Für seinen Zweck, sprich Machtanspruch, hatte Kanzler Kohl Recht und Gesetz gebeugt. Das ist ein rechtsstaatliches Unding. Wo soll das enden?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau
23. November 2007
|