Nachschlag zum G8-Gipfel

frage: Sehr geehrte Frau Pau,

in den Antworten auf eine der letzten Fragen, haben sie auf mehrere offenen Fragen zum G8-Gipfel hingewiesen.
Zitat:
„Was hatten Bundeswehr-Panzer am Tagungsort zu suchen? Wer hat die „Käfig-Haltung“ von inhaftierten G8-Kritikern angeordnet? Wie wird künftig die verfügte Inflation von Demonstrationsverboten ausgeschlossen? Welche Rolle haben Zivilfahnder der Polizei inmitten der G8-Kritiker gespielt?“

An den Antworten wäre auch ich interessiert, sind diese denn inzwischen bekannt? War der Einsatz eines Panzers lediglich ein politischer Fauxpas, oder ein Verstoß, der disziplinarische oder personelle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Darf der Entscheider nach Gutdünken anordnen?

Im Übrigen: Für Ihre Standfestigkeit, Sachkenntnis, Ihr Engagement und Ihren Humor haben Sie meine Achtung. Ich wünsche Ihnen weiterhin die Gesundheit und nötige Kraft zur Verfolgung Ihrer Ziele.

Bernd Zimmermann
Berlin
21. Juli 2007

Sehr geehrter Bernd Zimmermann,

so einfach macht es uns die Bundesregierung nicht, wenn wir Licht ins Dunkel bringen wollen. Ihr Grundkonstrukt ist: Zuständig für die Sicherheit rund um Heiligendamm war das Land Mecklenburg-Vorpommern. Das stimmt. Die Bundesregierung hat lediglich im Zuge der Amtshilfe z. B. Bundeswehr-Kräfte zur Verfügung gestellt. Das kann stimmen, muss aber nicht.

Da die Einsatzhoheit beim Land und nicht beim Bund lag und da die Bundesregierung sich grundsätzlich nicht in Ländersachen einmische, deshalb werde sie auch nicht kommentieren, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern alles richtig gemacht habe oder nicht So lautet in Kurzfassung die offizielle Argumentationslinie der Bundesregierung im Bundestag.

Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wird parallel versucht, die Ereignisse rund um den G8-Gipfel aufzuklären. Wir stehen mit der Linksfraktion in Schwerin ständig in Kontakt und tauschen natürlich wechselseitig unsere Erkenntnisse, Beobachtungen und Vorhaben aus. Aber wir werden die Bundesregierung auch nicht einfach aus der Verantwortung entlassen. Die beruft sich auf Artikel 35 Grundgesetz. Dort steht, dass der Bund, z. B. mit Bundeswehreinheiten, den Ländern zu Hilfe kommen darf.

Und wann darf er das? Bei Naturkatastrophen oder bei einem besonders schweren Unglücksfall. Sagen wir mal so: Der Bundesinnenminister und der Bundesverteidigungsminister haben ihre Bundeskanzlerin offenbar zutiefst missverstanden. Angela Merkel hat den G8-Gipfel immer als Glücksfall bezeichnet. Schäuble und Jung haben ihn indes offenbar als Naturkatastrophe oder als großes Unglück betrachtet. So heiter kann es in einer großen Koalition zu gehen.

Leider ist es kein Spaß, sondern ernst. Die Fraktion DIE LINKE hatte nach dem Gipfel zu einer Anhörung in den Bundestag geladen. Demo-Teilnehmer, Anwälte, Journalisten und andere hegten nahezu übereinstimmend den Verdacht: Die Bundeswehr wurde auch deswegen so massiv eingesetzt, um einen Gewöhnungseffekt für kommende Einsätze im Innern zu schaffen.

Petra Pau
Allgäu, 23. Juli 2007

 

 

23.7.2007
www.petra-pau.de

 

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