Sehr geehrter Thomas Lai,
die entsprechenden Gesetzes-Vorlagen könnte ich Ihnen momentan nur in Papierform zu senden. Sie finden aber umfangreiche Ausführungen und weitergehende Stellungnahmen dazu unter folgendem Link: http://www.heise.de/newsticker/meldung/90250.
Insgesamt, so mein Eindruck, ist das Thema medial ziemlich untergegangen. Es gab einen Kommentar in der Taz, den ich online leider nicht finde, und in einschlägigen Fachmedien. Aber das war es dann wohl auch. Dabei ist der Zusammenhang mit den geplanten Online-Untersuchungen naheliegend. Mehr noch: Es gibt Pläne, den umstrittenen Paragrafen 129 StGB um Abschnitte c und d zu ergänzen. Demnach sollen auch Einzelpersonen eine terroristische Vereinigung darstellen können. Das klingt absurd, könnte aber auch bedeuten, dass Leute, die Sicherheitssoftware für sich oder andere nutzen, als Terrorist eingestuft werden.
Die entsprechende Abstimmung im Bundestag war übrigens übersichtlich. DIE LINKE hat gegen die Regierungsvorlage gestimmt. Außerdem, meines Wissens, nur der Kollege Tauss (SPD). Alle anderen haben zugestimmt, obwohl eine vorangegangene Anhörung von Experten die Probleme sehr wohl verdeutlicht hatte. DIE LINKE hatte für diese Anhörung übrigens einen Fachmann vom Chaos-Computer-Club gewonnen. Für unsere Fraktion bearbeitet der Abgeordnete Jan Korte das Thema federführend. Auf seiner Bundestags-Webseite finden Sie auch seine Rede zum Thema.
Mit solidarischen Grüßen
Petra Pau
P.S.
In der Datenbank des Bundestages finden Sie den Gesetzesentwurf unter http://dip.bundestag.de/btd/16/036/1603656.pdf und die Beschlussempfehlung als elektronische Vorab-Fassung unter http://dip.bundestag.de/btd/16/054/1605449.pdf sowie das Plenarprotokoll unter http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/99a/index.html
6. Juni 2007
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