Sehr geehrter Hartmut Müller,
selbstverständlich werden die geltenden Aufwendungen für eine Vizepräsidentin nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Tag der Wahl. Das ist ha auch logisch. Und das, was Sie als Ԫgroßen Topf beschreiben, ist letztlich nichts anderes, als ein Teil der Steuern, die von Bürgerinnen und Bürgern gezahlt werden.
Mit solidarischen Grüßen
Petra Pau
2. Mai 2006
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