Hartz IV - EU-Recht
Sehr geehrte Frau Pau,
in Ihrem Newsletter habe ich auch einen Beitrag zu o. a. Themenkreisen gefunden und habe hierzu folgenden Sachverhalt/Frage:
Nach fast 9-jährigem Arbeitsrechtsstreit (Kettenkündigungen) hat es mein Arbeitgeber geschafft, einen Richter am LAG Hessen zu finden, der nunmehr geurteilt hat, dass es einem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, einen Arbeitnehmer - den er nicht benötigt - bis zur Rente mitzuschleppen!!
Diese Urteil wurde nicht zur Revision zugelassen, obwohl daran eine Verfahrenskette von ca. 25 AZ's vor AG, LAG; BAG, SozGericht etc. dranhängt.
Nunmehr werde ich also mit 59 Jahren in die Arbeitslosigkeit geschickt, nachdem ich bereits seit Anfang des Mobbings in 1997/98 von ALG lebe
(zwischendurch musste ArbGeb Rückzahlungen leisten) und werde dann in 2006 mit Hartz IV konfrontiert.
Ich werde eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des LAG Hessen machen wegen Verstoß gegen 6 EMRK, da nur die ArbGerichtsbarkeit
kein 3 stufiges Verfahren bietet, obwohl es auch hier um Enteignung und Lebensläufe geht!
Des weiteren bitte ich Sie mitzuteilen, ob bereits die Möglichkeit besteht auf europäischer Ebene gegen die Altersdiskriminierung deutscher Arb.Gerichte zu klagen. Letztendlich hat der Richter unter dem Gesichtspunkt, dass ich bereits
in Rente gehen kann, dieses Urteil gefällt.
Interessant dürfte noch sein, dass ich tarifvertraglich weder kündbar noch änderungskündbar bin und dass neben dem Verfahren am LAG Hessen noch
eine Mobbing Klage (analog Grundsatz-Urteil des LAG Thüringen !) beim AG FRA anhängig ist, die somit abgewürgt werden soll.
Gerne schaue ich Ihrer Antwort entgegen und hoffe und wünsche dass die Linke.PDS eine schlagkräftige Oppositions-Fraktion ins Parlament bekommt, um zumindest aufzuzeigen, was in Deutschland falsch läuft. (...)
Besten Dank im Voraus.
MfG,
Hubertus Bieder
Baden-Württemberg
2. September 2005
|