Wahlwerbung und Recht

Frage:

Wenn Wahlwerbung an Stellen klebt, an den sie nicht sein dürfte, darf man sie dann abnehmen? Wo darf Wahlwerbung überhaupt hängen/kleben?
Konkretes Beispiel: In der Strassenbahn klebte vor 2 Tagen ein NPD-Aufkleber („Arbeit für Deutsche“) vor mir am Ticketautomaten. Darf man solche Aufkleber abnehmen? Bei der BVG macht das doch keiner....

Stefan Bauroth
Berlin
23. August 2005

Lieber Stefan Bauroth,

Sie fragen, wo darf Wahlwerbung überhaupt hängen? Dafür gibt es Regeln, aber sie sind regional unterschiedlich. Die Plakatwerbung an den Masten und die Großaufsteller an den Straßen sind in Berlin legitim. Ob das schön und gut ist, ist eine andere Frage.

Aufkleber in Straßenbahnen oder in Konsumtempeln gehören bestimmt nicht dazu. Dort gilt Privatrecht. Als Kundin der BVG würde ich es mir übrigens auch verbitten, mit rassistischen Parolen belästigt zu werden. Und wenn die Berliner Verkehrsbetriebe nicht selbst einschreiten, dann ...

Mit solidarischen Grüßen

Petra Pau
25. August 2005

 

 

25.8.2005
www.petra-pau.de

 

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