Lieber Stefan Bauroth,
Sie fragen, wo darf Wahlwerbung überhaupt hängen? Dafür gibt es Regeln, aber sie sind regional unterschiedlich. Die Plakatwerbung an den Masten und die Großaufsteller an den Straßen sind in Berlin legitim. Ob das schön und gut ist, ist eine andere Frage.
Aufkleber in Straßenbahnen oder in Konsumtempeln gehören bestimmt nicht dazu. Dort gilt Privatrecht. Als Kundin der BVG würde ich es mir übrigens auch verbitten, mit rassistischen Parolen belästigt zu werden. Und wenn die Berliner Verkehrsbetriebe nicht selbst einschreiten, dann ...
Mit solidarischen Grüßen
Petra Pau
25. August 2005
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