Sehr geehrter Thomas Michael,
das Procedere, dass zur Auflösung des Bundestages und zur Ausschreibung von Neuwahlen führt, ist im Grundgesetz vorgeschrieben. Es wurde durch entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichtes konkretisiert.
Sollte der Bundestag am 1. Juli aufgelöst werden und sollte Bundespräsident Horst Köhler die Neuwahlen auf den 18. September 2005 legen, dann gibt es gegen das Datum keine rechtliche Handhabe.
Bundestagsabgeordnete haben die Möglichkeit, generell gegen die Auflösung des Bundestages und daraus folgende Neuwahlen zu klagen. Ich glaube aber nicht, dass derartige Klagen von Erfolg gekrönt sein werden.
Ich verstehe ihre Sorgen und Probleme, da der mögliche Wahltermin für viele überraschend kommt und auch persönliche Pläne tangiert. Wobei Sie die Wahl selbst natürlich per Briefwahl mitentscheiden können.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau
26. Mai 2005
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