Mindestlohn und ALG II
Frage: Lösungswege aus der Arbeitslosigkeit
1. Einführung eines gesetzl. Mindestlohnes
2. Freigabe des Zuverdienstes bei ALG I oder II bis zu dieser Grenze, Zuverdienst versteuern
3. Alle die bisher darunter arbeiten in einer Übergangsfrist bis zur Grenze anheben, das sollte staatl. gefördert werden
Katja Bier, Sachsen-Anhalt
17. März 2005
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Sehr geehrte Katja Bier,
ich bin dafür, dass schnellstens ein gesetzlicher Mindestlohn beschlossen und damit der freie Fall der Löhne und Gehälter gestoppt wird. Allerdings ist zu beachten, dass einige Gewerkschaften, vorsichtig formuliert, unentschlossen sind, weil per Gesetz definierter Lohn ein staatlicher Akt und somit ein Eingriff in die Tarifautonomie wäre.
Die Höhe eines solchen Mindestlohnes dürfte gar nicht so umstritten sein. Sie müsste bei ca. 1.400 Euro brutto liegen. Nach Abzug aller Abgaben ergäbe das ca. 920 Euro netto monatlich. Das ist in etwa die Summe, die aus sozialen Gründen ohnehin nicht gepfändet werden darf.
Damit gäbe es auch eine Orientierung für das ALG II. Mehr noch: Addieren Sie die Einzelleistungen, die im ALG II stecken, also Grundbetrag, Monatsmiete, Zuschüsse für 1-Euro-Jobs, und sie sind ziemlich schnell bei 1.000 Euro und mehr. Die finanzielle Differenz ist also gar nicht so groß, die soziale indes ist enorm.
Denn wer einen gesetzlichen Mindestlohn beziehen würde, wäre in einem knapp bezahlten, aber immerhin versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Wer hingegen ALG II erhält, wird entwürdigt und gilt als Last.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau, z. Zt. Warnemünde
24. März 2005
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