Jobcenter und Widerspruch

Liebe Petra Pau,

über www.tacheles-sozialhilfe.de bin ich auf Ihre Anfrage im BT zum obigen Thema gestoßen und habe meiner studierenden Tochter die Antwort von Herrn Staffelt im Ausdruck gegeben. Trotz der klaren Rechtslage verweigert das Jobcenter Berlin-Pankow weiterhin meiner Tochter mit Datum vom 13. 01. 2005 diesen Mehrbedarf. Von anderen Jobcentern ist bekannt, dass dort das geltende Recht angewandt wird.

Meine Tochter hat den Ausdruck Ihrer Anfrage mit einem erneuten Antrag eingereicht. Keine Reaktion. Wie ist es möglich, dass in Berlin-Pankow anderes Recht angewandt wird? Es kann doch nicht sein, dass versucht wird, auf dem Rücken eines Personenkreises, der es wahrlich schwer genug hat, die täglichen Probleme zu meistern, zu „sparen“.

PS:
Danke für Ihre klaren Worte in der gestrigen Sendung im rbb-TV aus Prenzlau.

Mit besten Grüßen
Hans Cantow, Berlin
19. Januar 2005

Sehr geehrter Herr Cantow,

grundsätzlich sind die JobCenter an Recht und Gesetz gebunden. Insoweit ist auch das JobCenter Pankow verpflichtet - siehe Antwort von Staatssekretär Staffelt - den Mehrbedarf zu gewähren.

Ihre Tochter sollte daher Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen und hilfsweise, wie Juristen sagen, einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.

Hat der Widerspruch Erfolg, dann muss der bislang verwehrte Mehrbedarf nachgezahlt werden.

Mit solidarischen Grüßen

Petra Pau
4. Februar 2005

 

 

4.2.2005
www.petra-pau.de

 

Seitenanfang

 

 

 

Treffpunkt

 

Startseite