ALG II und Studium
Sehr geehrte Frau Pau,
eim Stöbern auf Ihrer Website stieß ich auf die von Ihnen am 1. Dezember 2004 gestellte mündliche Frage inwieweit Studentinnen nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden und daher Anspruch auf ALG II hätten.
Dr. Ditmar Staffelt antwortete Ihnen, das Bestehen von Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt sei keine Voraussetzung für den Bezug von ALG II.
Kurz zu meiner Situation: Studium nach Ablauf des BAföG nach 5 Jahren abgebrochen, arbeitslos, Fortbildungsmaßnahme, danach wieder arbeitslos. Seit Februar 2000 Sozialhilfeempfängerin und seit Januar diesen Jahres Hartz-Opfer.
Und seit Jahren wünsche ich mir, die leere Zeit der Arbeitslosigkeit mit der Beendigung meines Studiums ausfüllen zu können. Das war bisher nicht möglich, da ich uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musste.
Die Aussage des Herrn Staffelt impliziert jedoch die Möglichkeit der Wiederaufnahme meines Studiums und gleichzeitigen Bezugs von ALG II. Weiß Herr Staffelt, was er redet? Gibt es irgendwo Hinweise auf die Richtigkeit dieser Behauptung? Diese Frage dürfte für viele Studienabbrecher von großer Bedeutung sein.
Würde mich sehr freuen, wenn Sie zur Klärung des Sachverhalts beitragen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Aschendorf, Berlin
19. Januar 2005
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