Lieber Moritz Kirchner,
Deinen Fragen entnehme ich, dass Du die Forderung nach gesetzlichen Mindestlöhnen grundsätzlich richtig findest. Fragwürdig findest Du die von mir genannte Höhe.
Die wiederum habe ich mir nicht ausgedacht. Sie folgt einer sozialen Logik. Es gibt im deutschen Recht eine Pfändungsgrenze. Sie liegt bei ca. 940 €. Anders gesagt: Selbst Schuldnern muss diese monatliche Summe gelassen werden, weil sonst das offiziell anerkannte Existenzminimum unterschritten wird.
Rechnet man diesen Netto-Betrag hoch, also mit den üblichen Steuern und Versicherungen, dann kommt ein Brutto-Betrag von 1.400 &eur;-plus heraus.
In europäischen Ländern, in denen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, liegt die Brutto-Summe ähnlich hoch. Sie differiert zwischen Irland (1.073 €) und Luxemburg (1.369 €).
Der PDS-Vorstand hat sich übrigens Mitte Januar diesen Jahres erneut mit dieser Problematik befasst. Zu Gast war auch die stellv. ver.di-Vorsitzende, Margret Mönig-Raane. Sie erläuterte die unterschiedlichen Gewerkschafts-Meinungen. Und sie warb für ein entsprechendes Mindestlohn-Gesetz.
Natürlich ist die Problematik komplexer. Sie betrifft die Tarifautonomie und sie widerspricht dem gern zitierten Mainstream. Aber im Blickwinkel sind wir uns als Sozialistinnen und Sozialisten sicher wieder einig: Es geht um Existenz sichernde Arbeitsverhältnisse als Mindeststandard.
Zum schnellen Nachlesen empfehle ich Dir zwei web-Adressen:
www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=578&sid=112# und
www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/kombilohn/mindestlohn.html
Mit solidarischen Grüßen
Petra Pau
28. Januar 2005
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