Sehr geehrte Frau Fischer,
als ALG II-Bezieherin haben Sie Anspruch auf einen Rechtshilfe-Beratungsschein. Den erhalten Sie nach Vorlage Ihres ALG II-Bescheides bei dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist.
Mit diesem Beratungsschein können Sie zu einem Rechtsanwalt ihrer Wahl gehen und ihren ALG II-Bescheid gegen eine Gebühr von 10 Euro prüfen lassen. Gegebenenfalls hilft Ihnen der Anwalt auch beim Widerspruch.
In einigen Amtsgerichten bekommt man statt eines Beratungsscheines einen Antrag, den der gewählte Anwalt ausfüllen und der dann beim Gericht wieder abgegeben werden muss. Auch in diesem Falle bleibt es bei maximal 10 Euro Beratungsgebühr.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau
21. Januar 2005
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