Hartz IV und Beratungsschein

Sehr geehrte Frau Pau,
am Dienstag habe ich „Klipp und Klar“ beim rbb gesehen. Sie rieten in der Sendung allen ALG-Berechtigten ihren Bescheid von einem Anwalt prüfen zu lassen. Bisher haben mich die hohen Rechtsanwaltsgebühren davon abgehalten. Nun erwähnten Sie einen Beratungsschein. Wo kann ich den bekommen?

Mit freundlichen Grüßen
W. Fischer, Senftenberg
20. Januar 2005

Sehr geehrte Frau Fischer,

als ALG II-Bezieherin haben Sie Anspruch auf einen Rechtshilfe-Beratungsschein. Den erhalten Sie nach Vorlage Ihres ALG II-Bescheides bei dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

Mit diesem Beratungsschein können Sie zu einem Rechtsanwalt ihrer Wahl gehen und ihren ALG II-Bescheid gegen eine Gebühr von 10 Euro prüfen lassen. Gegebenenfalls hilft Ihnen der Anwalt auch beim Widerspruch.

In einigen Amtsgerichten bekommt man statt eines Beratungsscheines einen Antrag, den der gewählte Anwalt ausfüllen und der dann beim Gericht wieder abgegeben werden muss. Auch in diesem Falle bleibt es bei maximal 10 Euro Beratungsgebühr.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau
21. Januar 2005

 

 

21.1.2005
www.petra-pau.de

 

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