Hartz IV und Klage

Sehr geehrte Frau Pau,
 
auch wir gehören als eheähnliche Gemeinschaft mit zwei kleinen Kindern zu den Betroffenen der so genannten Hartz IV Reform. Widerspruch wurde eingelegt und zurückgewiesen. Wir würden gern gegen dieses Gesetz Klage erheben, aber niemand kann uns sagen, wie und wo Klage zu erheben ist!! Können Sie uns da weiter helfen?

Mit freundlichen Grüßen
Karsten Schneidewind,
Thüringen
18. Januar 2005

Sehr geehrte Familie Schneidewind,

klageberechtigt sind grundsätzlich alle direkt Betroffenen, also sicher auch Sie. Dabei empfiehlt es sich immer, Klage-Gemeinschaften zu bilden. Das erhöht die Chancen und das spart Kosten.

Meine Rat: Nehmen Sie Kontakt mit dem Arbeitslosenverband auf. Er ist auch in Thüringen präsent und er teilt auch die verfassungsrechtlichen Bedenken der PDS zu „Hartz IV“.

Weitere Tipps finden Sie unter www.tacheles-sozialhilfe.de.

Mit solidarischen Grüßen

Petra Pau
20. Januar 2005

 

 

20.1.2005
www.petra-pau.de

 

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