Sehr geehrte Familie Schneidewind,
klageberechtigt sind grundsätzlich alle direkt Betroffenen, also sicher auch Sie. Dabei empfiehlt es sich immer, Klage-Gemeinschaften zu bilden. Das erhöht die Chancen und das spart Kosten.
Meine Rat: Nehmen Sie Kontakt mit dem Arbeitslosenverband auf. Er ist auch in Thüringen präsent und er teilt auch die verfassungsrechtlichen Bedenken der PDS zu Hartz IV.
Weitere Tipps finden Sie unter www.tacheles-sozialhilfe.de.
Mit solidarischen Grüßen
Petra Pau
20. Januar 2005
|