Sehr geehrter Herr Geier,
1. Die Ausführungsbestimmungen der Bundesagentur für Arbeit zu Hartz IV finden Sie im Internet unter www.tacheles-sozialhilfe.de.
2. Wenn Sie im Monat Januar noch Leistungen nach dem ALG I erhalten haben, dann sind Sie nach meinen Informationen für den laufenden Monat noch krankenversichert.
3. Im Hinblick auf den so genannten Zuverdienst muss unterschieden werden, ob Sie eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung zugewiesen bekommen oder ob Sie neben dem Bezug von ALG II noch ein "normales" Einkommen beziehen.
Soweit letzteres zutrifft, erfolgt eine komplizierte Verrechnung. Danach bleiben bei einem Brutto-Verdienst bis zu 400 € 15% anrechnungsfrei. Diese 15% sind allerdings nicht vom Brutto-Verdienst abzuziehen. Sie sind - verkürzt dargestellt- vom Netto-Gehalt zu berechnen. Bitte beachten Sie dabei, dass 30 € pauschal für notwendige Versicherungen anrechnungsfrei bleiben und dass bestimmte Aufwendungen (Fahrtkosten und Werbekostenpauschale) ebenfalls abzuziehen sind.
Mein Tipp: Lassen Sie sich unbedingt Vor-Ort fachkundig beraten.
Mit solidarischen Grüßen
Petra Pau
19. Januar 2005
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