Hartz IV und Ausführungsbestimmungen

Fragen:
1. Wo gibt es die Ausführungsbestimmungen?
2. Ist es richtig, daß kein ArbeitslosengeldII bezahlt wird und keine Krankenkasse, wenn im selben Monat Arbeitslosengeld 1 (bis zum 16. Januar) in der Höhe von Arbeitslosengeld II bezogen wurde.
3. Bei Hartz IV kann man pro Stunde 1 Euro dazuverdienen. Bei einer regulären Arbeit (Behindertenfahrt) werden für ca. 3 Stunden 9,75 Euro bezahlt. Davon darf man dann 15% behalten, also 1,46 Euro oder 0,48 Euro pro Std.. Ist dies richtig?

Vielen Dank! Gruß!
Paul Geier
Baden-Württemberg
18. Januar 2005

Sehr geehrter Herr Geier,

1. Die Ausführungsbestimmungen der Bundesagentur für Arbeit zu „Hartz IV“ finden Sie im Internet unter www.tacheles-sozialhilfe.de.

2. Wenn Sie im Monat Januar noch Leistungen nach dem ALG I erhalten haben, dann sind Sie nach meinen Informationen für den laufenden Monat noch krankenversichert.

3. Im Hinblick auf den so genannten Zuverdienst muss unterschieden werden, ob Sie eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung zugewiesen bekommen oder ob Sie neben dem Bezug von ALG II noch ein "normales" Einkommen beziehen.

Soweit letzteres zutrifft, erfolgt eine komplizierte Verrechnung. Danach bleiben bei einem Brutto-Verdienst bis zu 400 € 15% anrechnungsfrei. Diese 15% sind allerdings nicht vom Brutto-Verdienst abzuziehen. Sie sind - verkürzt dargestellt- vom Netto-Gehalt zu berechnen. Bitte beachten Sie dabei, dass 30 € pauschal für notwendige Versicherungen anrechnungsfrei bleiben und dass bestimmte Aufwendungen (Fahrtkosten und Werbekostenpauschale) ebenfalls abzuziehen sind.

Mein Tipp: Lassen Sie sich unbedingt Vor-Ort fachkundig beraten.

Mit solidarischen Grüßen

Petra Pau
19. Januar 2005

 

 

19.1.2005
www.petra-pau.de

 

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