Lieber Wolfgang,
eine politische Zusammenfassung des Rechtsgutachtens findest Du unter http://sozialisten.de/politik/publikationen/pressedienst/view_html?zid=25038
Grundsätzlich gilt:
Klagen können nur Betroffene, die einen konkreten ALG-II-Bescheid erhalten haben. Wir können sie als PDS ermutigen und der Arbeitslosenverband versucht Sammelklagen zu bündeln.
Ich weiß zum Beispiel, dass die Berliner Geschäftsstellen der PDS entsprechende Hilfe leisten und dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür sachkundig geschult wurden.
Auch meine MdB-Büros erhalten vielfältige Fragen. Wir mühen uns nach Kräften um hilfreiche Antworten. Zuweilen sogar mit wichtigen Folgen.
Bis zu meiner Anfrage im Bundestag galt zum Beispiel die interne Agentur-Regel: Widersprüche werden erst ab 2005 behandelt. Das war sachlich falsch und es wurde korrigiert.
Deshalb mein erster Tipp für alle ALG-II-Betroffenen: Möglichst sofort Widerspruch einlegen und sei er erstmal nur formal.
Mit solidarischen Grüßen nach Köln
Petra Pau
22. Dezember 2004
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