Sehr geehrte Ines Scheibe,
dieselbe Frage habe ich vorgestern im Bundestag dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Herrn Dr. Ditmar Staffelt, gestellt.
Aus seiner Antwort geht hervor, dass alleinerziehende Studentinnen bzw. Studenten ALG-II-berechtigt sind und in der Regel dazu nicht den Sanktionen unterliegen, die für andere ALG-II -Berechtigten gelten, z. B. die Verpflichtung zur Annahme eines 1 Euro- Jobs.
Die Sozialhilfe für Kinder einschließlich bisher gewährter Mehrbedarfe wird durch eine so genannte familienpolitische Leistung ersetzt. Und zwar in der Regel für drei Jahre. Danach müsste ein neuer Antrag gestellt werden, der individuell geprüft würde.
Zu Verrechnungen kommt es, wenn Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFÖG) in Anspruch genommen werden.
Soweit aus der Antwort des Staatssekretärs, Sie finden das vollständige Bundestags-Protokoll zu dieser Frage unter: http://www.petrapau.de/15_bundestag/dok/down/15144_04_12_01_pau_studentinnen-alg2.pdf.
Ihm können Sie auch entnehmen, dass die PDS im Bundestag dringend gebeten hat, auch diese Fälle alleinerziehende Studentinnen bzw. zu Studenten nochmals gründlich zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau
5. Dezember 2004
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