Hilfe zur Selbsthilfe, ALG II Bescheid - Widerspruch

Hy,
ich bin ein praktischer Mensch, „Meckern“ schlechthin gilt nicht und bringt wohl auch nicht allzu viel. Ich möchte in schriftlichen Widerspruch spätestens mit meinem ALGII Bewilligungsbescheid gehen.
Habt Ihr ein Info„Link“ für einen qualifizierten, rechtsrelevanten Widerspruch. Gibt es besonderes bei der Verfahrensweise zu beachten?!
Gruß Wolfgang Galle, 14641 Nauen
7. Oktober 2004

Sehr geehrter Herr Wolfgang Galle,
Sie baten mich um Rat, weil Sie Widerspruch gegen Ihren Bescheid zum künftigen Arbeitslosengeld II einlegen wollen. Grundsätzlich geht das erst, wenn Sie Ihren Bescheid erhalten haben. Ihr Widerspruch müsste dann fristgemäß an jene eingereicht werden, die Ihnen den Bescheid ausgestellt haben.
Im Internet habe ich zwei Adressen gefunden, die sich mit Widersprüchen, Musterbriefen und Ähnlichem zum Bundes-Sozial-Hilfe-Gesetz befassen. Ich empfehle Ihnen daher www.tacheles-sozialhilfe.de und www.arbeitnehmerkammer.de.

Mit solidarischen Grüßen

Petra Pau
11. Oktober 2004

 

 

11.10.2004
www.petra-pau.de

 

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