58er Vertragsbruch
Sehr geehrter Herr Wegener,
vorab: Die Aufkündigung der 58er-Regelung halte ich für Vertragsbruch. Das ist meine politische Meinung. Ob sie auch juristisch trifft, müssten Betroffene rechtlich prüfen lassen.
Fatal ist es in jedem Fall, auch generell. Denn es wirft die Frage auf, auf welche getroffene Vereinbarung man sich überhaupt noch verlassen kann.
Ich hoffe natürlich, dass die Bundesregierung in diesem Punkt noch Korrekturen an Hartz IV vornimmt. Bisher bleibt sie allerdings wider alle Vernunft beim Basta. Was viele zusätzlich motiviert, dagegen zu demonstrieren.
Allen Betroffenen von Hartz IV kann ich nur grundsätzlich empfehlen:
1. Lassen Sie sich gründlich beraten, bei einem Sozialverband oder bei einer Arbeitsloseninitiative. In jeder Region gibt es inzwischen kompetente Partner.
2. Stellen Sie im Zweifel einen Antrag auf ALG II. Denn Sie haben nichts gewonnen, wenn Sie auf Ihr Recht vertrauen und letztlich völlig leer ausgehen.
Mit solidarischen Grüßen
Petra Pau
5. September 2004
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