Sehr geehrte Frau Pau,
ich bin Betroffener der 58er-Regelung. Bin seit mehreren Jahren arbeitslos und habe vor geraumer Zeit den Vertrag für die 58er-Regelung unterschrieben und damit, folgerichtig, mich auch nicht mehr um Arbeit und Fortbildung beworben. Nun bekomme ich den alg II- Antrag zugeschickt. Die Bundesregierung äußert sich zum Umgang der 58er-Regelung nur vage; angedeutet werden „einzelfall-Prüfungen“. Können sie mir sagen, ob hier noch „Korrekturen“, zu erwarten sind und was würden sie mir raten, was ich nun tun soll?

E. Wegener, Strausberg
3. September 2004

58er Vertragsbruch

Sehr geehrter Herr Wegener,

vorab: Die Aufkündigung der „58er-Regelung“ halte ich für Vertragsbruch. Das ist meine politische Meinung. Ob sie auch juristisch trifft, müssten Betroffene rechtlich prüfen lassen.

Fatal ist es in jedem Fall, auch generell. Denn es wirft die Frage auf, auf welche getroffene Vereinbarung man sich überhaupt noch verlassen kann.

Ich hoffe natürlich, dass die Bundesregierung in diesem Punkt noch Korrekturen an „Hartz IV“ vornimmt. Bisher bleibt sie allerdings wider alle Vernunft beim Basta. Was viele zusätzlich motiviert, dagegen zu demonstrieren.

Allen Betroffenen von „Hartz IV“ kann ich nur grundsätzlich empfehlen:
1. Lassen Sie sich gründlich beraten, bei einem Sozialverband oder bei einer Arbeitsloseninitiative. In jeder Region gibt es inzwischen kompetente Partner.
2. Stellen Sie im Zweifel einen Antrag auf „ALG II“. Denn Sie haben nichts gewonnen, wenn Sie auf Ihr Recht vertrauen und letztlich völlig leer ausgehen.

Mit solidarischen Grüßen

Petra Pau
5. September 2004

 

 

5.9.2004
www.petra-pau.de

 

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