1. Zur Erinnerung:
Der NSU-Komplex ist eine Nazi-Mord- und Terror-Serie.
Und zugleich ist er ein Desaster totalen Staatsversagens.
Beides hat der 1. Untersuchungsausschuss des Bundestages belegt.
Ich sage aber auch:
Es gibt keinen einzigen Fall der NSU-Mord-Serie, bei dem ich sagen könnte:
Ja, so wie dargestellt, genau so muss es gewesen sein.
Schon deshalb ist das Thema für mich nicht abgeschlossen.
2. Die Zeit des 1. NSU-UA war begrenzt. Noch beschränkter war die Bereitschaft der Sicherheits-behörden, Licht ins Dunkel zu bringen.
Ob Minister, BfV, BND oder BKA - alle treiben übrigens durch Vertuschen oder Schwarmdemenz Bundeskanzlerin Merkel in den Meineid.
Sie hatte 2012 den Angehörigen der NSU-Opfer bedingungslose Aufklärung versprochen. Davon kann bislang keine Rede sein.
3. DIE LINKE hat in der laufenden 18. Legislatur mit 40 parlamentarischen Anfragen versucht, mehr Klarheit im NSU-Komplex zu schaffen.
Vertreter alle Fraktionen haben dasselbe im Innenausschuss versucht. Vergebens. Es wird weiter gemauert. Deshalb führt kein Weg an einem neuen UA vorbei.
4. Mich treiben dabei drei Motive an.
Erstens haben die Angehörigen der NSU-Opfer ein Recht auf Klärung.
Das ist eine Bringepflicht des Rechtsstaates.
Zweitens ist die Frage, wie Rechts-Terrorismus entsteht, höchst aktuell.
Die Radikalisierung von PEGIA ähnelt gefährlich der NSU-Geschichte.
Drittens bleibt zu klären: Was haben die Politik, der Staat und seine Behörden seit dem 4. 11. 2011, seit dem NSU-Finale, wirklich positiv geändert?
Sie hören mich zweifeln.
5. Das alles korrespondiert auch mit aktuellen Debatten. Stimmungen gegen Menschen in Not kommen nicht nur vom rechtsextremen Rand.
Hass wird zunehmend gesellschaftsfähig, mahnen Soziologen.
Auch das ist ein Grund, dass NSU-Desaster weiter aufzuklären.
6. Ich gehe davon aus, dass wir die Größe des Problems erneut gemeinsam angehen, also von CDU/CSU, über SPD und Grüne, bis LINKE.
Bei alledem ist der 2. NSU-Untersuchungsausschuss für mich weniger eine Nachhole-Übung, sondern vielmehr eine Vorsorge-Pflicht.
Es geht um den Rechtsstaat und - mehr noch - um Artikel 1 Grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar - aller Menschen.
Berlin, den 16. Oktober 2015
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