Das Urteil stellt klar, dass die USA mitnichten ein Hort des Datenschutzes sind. Es ist zugleich eine schallende Ohrfeige für die EU-Kommission und deren laxem Umgang mit verbrieften Bürgerrechten.
Bei alledem geht es nicht nur um den Datenmissbrauch à la Facebook.
Genauso fragwürdig war von jeher auch die Übermittlung von Fluggast- und weiteren Daten aus der EU an die USA.
Berlin, den 6. Oktober 2015
|