Offenbar laufen die Antragssteller für ein NPD-Verbot in dieselbe V-Mann-Falle, an der das Verbotsverfahren 2001 bis 2003 gescheitert war. Das wiederum darf niemanden überraschen, es war absehbar.
Das Problem liegt ergo nicht beim Bundesverfassungsgericht, sondern bei der unsäglichen V-Leute-Praxis der Sicherheitsbehörden.
V-Leute sind und bleiben vom Staat gekaufte Spitzel und Täter, im konkreten Fall Nazis ohnehin.
Berlin, den 23. März 2015
|