Die V-Mann-Falle war absehbar

Das Bundesverfassungsgericht fordert im angestrebten NPD-Verbotsverfahren vom Bundesrat mehr Beweise, dass die V-Leute im Umfeld der NPD abgeschaltet wurden. Dazu erklärt Petra Pau:

Offenbar laufen die Antragssteller für ein NPD-Verbot in dieselbe V-Mann-Falle, an der das Verbotsverfahren 2001 bis 2003 gescheitert war. Das wiederum darf niemanden überraschen, es war absehbar.

Das Problem liegt ergo nicht beim Bundesverfassungsgericht, sondern bei der unsäglichen V-Leute-Praxis der Sicherheitsbehörden.

V-Leute sind und bleiben vom Staat gekaufte Spitzel und Täter, im konkreten Fall Nazis ohnehin.
 

Berlin, den 23. März 2015

 

 

23.3.2015
www.petra-pau.de

 

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