Petra Pau: Angesichts der nun vorliegenden Abschriften der Telefonüberwachungsmaßnahmen bei Andreas T. muss davon ausgegangen werden, dass uns mindestens drei Zeugen im Bundestagsuntersuchungsausschuss belogen haben – der jetzige hessische Ministerpräsident Bouffier, der ehemalige hessische Verfassungsschutzpräsident Lutz Irrgang und Andreas T.. Sie warf dem hessischen Innenministerium zudem vor, dass es Informationen über enge Verbindungen zwischen Neonazis aus Hessen und dem Thüringer Unterstützerumfeld des mutmaßlichen NSU-Kerntrios dem Bundestagsuntersuchungsausschuss nicht zur Verfügung gestellt hatte.
Katharina König ergänzt: Wir wissen, dass es eine enge Verbindung zwischen der hessischen und der thüringischen Neonaziszene beispielsweise der beiden Blood&Honour-Sektionen gegeben hat. Wir gehen davon aus, dass auch der von Andreas T. geführte V-Mann Benjamin G. Kontakte zu Thüringer Neonazis hatte.
Die drei Parlamentarierinnen kritisieren zudem die mangelnde Sorgfalt von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt im Mordfall Halit Yozgat: Spätestens nach dem 4. November 2011 – der Selbstenttarnung des NSU – hätten der Generalbundesanwalt und das BKA eine gründliche Auswertung der gesamten Kommunikationsüberwachung von Andreas T. vornehmen müssen, sagt Martina Renner. Der Generalbundesanwalt und das BKA müssten jetzt der Öffentlichkeit erklären, warum sie diesen naheliegenden Schritt nicht unternommen hätten und das Versäumte schleunigst nachholen.
Wir haben große Sorge, dass die Regierungsfraktionen im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss eine umfassende Aufklärung zur Rolle des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz im NSU-Komplex gemeinsam mit der hessischen Landesregierung blockieren, warnen die drei Parlamentarierinnen. Damit tritt die schwarz-grüne Landesregierung das Aufklärungsversprechen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Füßen.
Berlin, den 24. Februar 2015
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