Sollten sich die Vermutungen bewahrheiten, so wirft das erneut einen finsteren Schatten auf das Agieren der Ämter für Verfassungsschutz im NSU-Komplex, diesmal in Hessen.
Nach Lage der Dinge sollte der Generalbundesanwalt Ermittlungen im Fall Temme aufnehmen, zumindest aber prüfen.
Bezeichnend ist auch, dass die nun aufgetauchten Unterlagen dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages nie vorgelegt wurden.
Von bedingungsloser Aufklärung, wie von Bundeskanzlerin Angela Merkel versprochen, kann nach wie vor keine Rede sein.
Berlin, den 23. Februar 2015
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