Statement auf der Pressekonferenz im Bundestag

Das Fukushima-Prinzip

Petra Pau zum Sondervotum der Fraktion DIE LINKE zum Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses

1. Bei der Vorstellung des Abschlussberichtes in der Bundespressekonferenz am 22. August hatte ich u. a. vier Feststellungen getroffen.

Erstens:
Das übergeordnete Thema heißt Rassismus!
Zweitens:
Hauptversager waren die Ämter für Verfassungsschutz
Drittens:
Von bedingungsloser Aufklärung kann keine Rede sein.
Viertens:
DIE LINKE fordert mehr Prävention.

2. zu Erstens - Rassismus:

Anwälte der Opfer, aber auch manche Kommentatoren haben den Untersuchungsausschuss kritisiert.
Das große Problem Rassismus werde vom Untersuchungsausschuss ausgeblendet, so ihr Vorwurf.

Das kann man so lesen, muss man aber nicht.

Im Votum der Fraktion DIE LINKE wird bereits im Vorwort hervorgehoben, dass es zwei wesentliche Ursachen für das Staatsversagen im NSU-Komplex gibt.

Zitat:
„Die Verharmlosung und Vertuschung der Gefahren des Rechtsextremismus durch staatliche Stellen einerseits und den institutionellen Rassismus andererseits.“

Da das Votum der Linken, wie die Voten der anderen Fraktionen auch, Bestandteil des Abschlussberichtes ist, beziehe ich die geäußerte Pauschalkritik also nicht auf mich bzw. auf uns.

Unter Punkt I.1. finden sie eine Definition zum institutionellen Rassismus sowie ausgewählte Belege dafür aus dem NSU-Desaster.

DIE LINKE teilt die Auffassung der Türkischen Gemeinde in Deutschland: Wir brauchen endlich einen fundierten Masterplan gegen Rassismus in Behörden und in der Gesellschaft.

(Auch die vom Bundestag geforderte Experten-Kommission zum Antisemitismus hatte gemahnt: Es gibt kein stimmiges Gesamtkonzept. Die Kommission wurde von CDU/CSU inzwischen de facto entlassen.)

3. zu Zweitens – Verfassungsschutz

Im Votum der LINKEN heißt es (Zitat):
Der nachrichtendienstlich arbeitende Verfassungsschutz war Herz und Motor des sicherheitspolitischen Debakels.

Ich füge hinzu:
Die Ämter für Verfassungsschutz haben das NSU-Desaster nicht verhindert, wohl aber rechtsextreme Strukturen gestärkt.

Sie kennen unsere Konsequenz daraus:
Die V-Leute-Praxis ist sofort zu beenden.
Die Ämter für Verfassungsschutz sind als Geheimdienste aufzulösen.

In Übereinstimmung mit dem Grundgesetz plädieren wir stattdessen für zwei Neuerungen:

a) eine „Koordinierungsstelle zur Dokumentation gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“

b) eine „Bundesstiftung zur Beobachtung, Erforschung und Aufklärung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“

In welchem Verhältnis beide zueinander und zur Politik stehen, wird in unserem Votum unter Punkt B I.1. und B. I.2. erläutert.

Zum Verfassungsschutz nur noch soviel:
Auf der Bundespressekonferenz habe ich gesagt:

Sein Scheitern hatte System und war der Geheimdienstlogik geschuldet.
Mithin ist der Verfassungsschutz als Geheimdienst nicht reformierbar.

Zu seinem Versagen kommt hinzu, dass er vorsätzlich oder aus Gewohnheit Gesetze gebrochen hat, insbesondere das BVerSchG.

Demnach ist das Bundesamt für Verfassungsschutz verpflicht, eigene Erkenntnisse an Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft weiter zu geben, wenn dadurch schwere und schwerste Straftaten verhindert oder aufgeklärt werden können.

Das immer wieder bemühte Gebot, wonach Quellenschutz vor Ermittlungen gehe, ist eine gedopte Schimäre, die allerdings in den Behörden und in der Politik noch immer geritten wird.

4. zu Drittens – bedingungslose Aufklärung

Das Versprechen der Bundeskanzlerin gegenüber den Angehörigen und Hinterbliebenen der NSU-Mord- und Anschlagserie wurde gebrochen, und zwar nahezu durchweg durch alle beteiligten Regierungen, Ministerien und Behörden.

Die Arbeit des Untersuchungsausschusses wurde erschwert, behindert und sabotiert. Wenn wir dennoch zu umfangreichen Erkenntnissen kamen, dann nicht dank der Bundesregierung, sondern trotz der Bundesregierung.

Die Ignoranz hat aber noch eine zweite Seite.

Der Untersuchungsausschuss hat fatale Fehler analysiert und weitreichende Änderungen vorgeschlagen.

Dem Bundesinnenminister ist das alles egal. Er hatte nach dem Aufliegen der NSU-Bande am 4. November 2011 eine betriebsame Hektik entwickelt, also bevor der UA überhaupt eingesetzt wurde.

Diese scheinbare Tugend ist ein arroganter Makel.

Seine Aktivitäten waren und sind frei von unseren Analysen und fern von unseren Schlussfolgerungen.

Sie und damit das Parlament sind dem Minister Wurscht.
Stattdessen hat er alte Hüte poliert und als neu verkauft.

Ein Beispiel dafür:

Im November / Dezember 2011 wurde ein 10-Punkteplan vorgesellt.

Ein Punkt forderte: für den Bereich Rechtsextremismus soll ein Abwehrzentrum und eine gemeinsame Datei nach dem Vorbild des gemeinsamen Antiterrorismus-Zentrums und der Antiterrordatei geschaffen werden.

Das geschah. Nach seiner Sturzgeburt wurde das Zentrum gegen Rechtsextremismus wenig später und wiederum im Schnellverfahren in ein Zentrum gegen Extremismen aller Art verwandelt.

Zur Erinnerung: Zu den Ursachen des NSU-Desasters gehörten die Unkenntnis und die Verharmlosung rechtsextremer Gefahren.

Die Existenz von Rechtsterrorismus wurde bis 2011 in allen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden ausgeschlossen.

Im Angesicht diesen Fiaskos klingt ein Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus fast logisch. (DIE LINKE hat es dennoch abgelehnt)

Aber spätestens mit seiner Umwidmung zu einer Allzweckwaffe wurde die verdummende Extremismus-Doktrin unselig wiederbelebt.

Wir könnten jetzt fast alle Punkte durchgehen, die zur angeblichen Reform der Sicherheitsarchitektur vorgesehen wurden.

Sie haben alle drei Merkmale:
a) Sie wurden unabhängig von den Analysen des UA durchgedrückt.
b) Sie suchten nach einem Anlass, um eine neue Chance zu haben.
c) Sie folgen dem „Prinzip Fukushima“.

Für die Bundesregierung war das NSU-Desaster ein Störfall, wie es für die Japanische Regierung der Gau von Fukushima war.
Die Reaktion: den Gau als Versehen abhaken und weiter wie bisher.

5. zu Viertens – Prävention

Wahrscheinlich ist es ihnen ebenso aufgefallen.

Die fälschlicherweise für Prävention zuständige Familienministerin kam in den Debatten der zurückliegenden 20 Monate nicht vor.

Sie ist auf Tauchstation, so als hätte das alles mit ihr nichts zu tun.
Nur ein Zitat zum NSU-Desaster habe ich von Kristina Schröder in Erinnerung: „Ich bin für Prävention zuständig, nicht für Mord.“

Sie finden im Votum der LINKEN mehrere Punkte, die sich mit der Prävention gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit befassen.

• 

Ein Schlüssel ist die Auslagerung der bisherigen Regierungs-Zuständigkeit in eine unabhängige Bundesstiftung.

• 

Damit sollte auch die unsägliche „Extremismus-Klausel“ passé sein.

• 

Schließlich müssen die Mittel für gesellschaftliche Initiativen auf 50 Mio. Euro / Jahr verdoppelt und ihre Arbeit verstetigt werden.

Das wären bundesweit rund 25 Mio. Euro mehr. Zum Vergleich:

Für das Bundesamt für Verfassungsschutz sah der Plan 2011 174 Mio. Euro vor, 2013 waren 206 Mio. Euro eingeplant, also 32 Mio. Euro mehr. Die realen Aufwendungen lagen 2011 und 2012 noch höher, als geplant.

Auch diese Zahlen finden sie im Votum der Linksfraktion.

Sie unterstreichen: Die politischen Prioritäten werden ungeachtet des NSU-Desasters weiterhin falsch gesetzt.

Deshalb bleibe ich bei meiner Erklärung vor wenigen Tagen und erinnere ich mit Blick auf den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses an ein historisches Zitat von Gotthold Ephraim Lessing:

„Wer wird nicht einen Klopstock loben?
Doch wird ihn jeder lesen? – Nein.
Wir wollen weniger erhoben
und fleißiger gelesen sein!“
 

Berlin, den 28. August 2013

 

 

28.8.2013
www.petra-pau.de

 

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