Artikel 8 Verfassungsentwurf ins Grundgesetz

Zum sich ausweitenden NSA-Späh-Skandal erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss:

Bundeskanzlerin Angela Merkel wünscht sich international einen Datenschutz, wie er in der Bundesrepublik Deutschland Standard ist.

Damit suggeriert sie, dass persönliche Daten in Deutschland vorbildlich geschützt seien. Doch dem ist mitnichten so.

Als praktische Reaktion auf den NSA-Skandal und in tatsächlicher Würdigung der DDR-Bürgerrechtsbewegung sollte Artikel 8 aus dem Verfassungsentwurf des Runden Tisches ins Grundgesetz übernommen werden.

Dort heißt es:

(1) Jeder hat Anspruch auf Achtung und Schutz seiner Persönlichkeit und Privatheit.

(2) Jeder hat das Recht an seinen persönlichen Daten und auf Einsicht in ihn betreffende Akten und Dateien. Ohne freiwillige und ausdrückliche Zustimmung des Berechtigten dürfen persönliche Daten nicht erhoben, gespeichert, verwendet, verarbeitet oder weitergegeben werden. Beschränkungen dieses Rechts bedürfen des Gesetzes und müssen dem Berechtigten zur Kenntnis gebracht werden.
 

Berlin, den 21. Juli 2013

 

 

21.7.2013
www.petra-pau.de

 

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