Diskriminierungen aus sexuellen Gründen im Sport sind ein zunehmendes und akutes Thema. Das ergab auch eine Expertenanhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestags am 13. April 2011.
Regierungsvertreter haben daran teilgenommen, heißt es in der aktuellen Antwort. Außerdem gehe die Bundesregierung davon aus, dass Sport Teil des gesellschaftlichen Lebens ist und daher ähnlich von einschlägigen Diskriminierungen betroffen sei. Was, so die Regierungsantwort weiter, gegen das Grundgesetz verstoße. So weit, so allgemein, so nichtssagend.
Denn auf konkrete Fragen, was die Bundesregierung dagegen unternehme, folgt ein Dreifach-Nix: Keine Strategien, keine Programme, keine Mittel. Begründung: Man sehe keinen konkreten Anlass.
Zunehmende Diskriminierungen, anhaltende Grundgesetzverstöße, kein konkreter Anlass? Wir warten gespannt auf all die feierlichen Regierungs-Grüße zum Christopher-Street-Day 2011.
Berlin, den 15. Juni 2011
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