Das Urteil kann ein weiteres Argument gegen die Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten sein. Es ist aber zweitrangig.
Des Pudels Kern bleibt: Alle Bürgerinnen und Bürger, die telefonieren, e-mails oder SMS verschicken oder Webseiten aufrufen, werden überwacht.
Und dieselben Bürgerinnen und Bürger müssen - so oder so - ihre eigene Überwachung letztlich selbst bezahlen, entweder durch höhere Gebühren oder mit ihren Steuern.
Es geht daher nicht darum, die Kostenfrage zu regeln. Vielmehr muss die Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsdaten beendet werden.
Berlin, den 25. September 2008
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