Erst LIDL, dann die Telekom, nun die Lotto-Gesellschaft und die Süd-West Metall- und Elektroindustrie: Immer dreister werden der Datenschutz ignoriert und Persönlichkeitsrechte verletzt, von Staats wegen und von privat.
Deshalb: Der Worte sind genug gewechselt, der Bundestag muss endlich handeln. Der Datenschutz muss als Grundrecht explizit im Grundgesetz verankert werden. Womit der Bundestag lediglich nachholen würde, was das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach betont hatte.
Außerdem muss das gesamte Datenschutzrecht den Bedingungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Und es muss klar gestellt werden: Datenklau ist kein Kavaliers-Delikt, sondern ein Angriff auf Persönlichkeitsrechte und damit auf unverzichtbare Grundlagen der Demokratie.
Berlin, den 15. Juni 2008
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