Wer bestreitet, dass man Freiheitsrechte gegen den Staat verteidigen darf und muss, hat ein falsches Verfassungsverständnis.
Artikel 1 bis 19 Grundgesetz stärken ausdrücklich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, gerade gegen Begehrlichkeiten des Staates.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach in diesem Sinne geurteilt. Schäuble agitiert folglich gegen den demokratischen Rechtsstaat.
Und er tut es mit Vorsatz: Noch immer will er Passagiere abschießen, Computer überwachen und die Bundeswehr im Innern einsetzen dürfen.
Wohl deshalb verteidigt Schäuble sogar die Überwachungs-Praktiken von LIDL & Co. So weit, so schlecht, so verfassungswidrig.
Berlin, den 13. April 2008
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