Mein Laptop gehört mir, nicht dem Staat!

Das Bundesverfassungsgericht hat die in NRW geregelte Online-Durchsuchung für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Innenausschuss:

Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht ein neues „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ gesetzt.

Einfacher gesagt: Grundsätzlich gehört mein Laptop mir und nicht dem Staat! Er darf weder ausgespäht, noch manipuliert werden.

Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht sehr eng zu regelnde Ausnahmen für so genannte Online-Untersuchungen zugelassen. Allerdings mit Hürden, die ein BKA-Gesetz überragen dürften.

Noch weitgehender ist die Mahnung des Bundesverfassungsgerichtes, dass es im geltenden Recht Schutzlücken gibt, die Eingriffe in verbriefte Persönlichkeitsrechte ermöglichen.

Hier ist vor allem der Bundestag gefordert, die Lücken zu schließen.
Dazu gehört auch ein neues Datenschutzrecht, das endlich dem Internet-Zeitalter gerecht wird.
 

27. Februar 2008

 

 

27.2.2008
www.petra-pau.de

 

Seitenanfang

 

 

 

Presseerklärungen

 

Startseite