| Auch der Freistaat Bayern ist nicht frei von den Geboten des Grundgesetzes. Heimliches Online-Ausspähen von Computern greift tief in verbriefte Grundrechte ein. Gerade deshalb ist das ja auch ein laufender Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
 Berlin, den 19. Januar 2008 |