Internet-Telefonate können in aller Regel nur überwacht werden, wenn die Computer der Belauschten manipuliert werden. Das wiederum bedeutet, dass die Behörden in den geschützten Kernbereich ihrer Ziel-Personen eindringen müssen. Ob dies verfassungsrechtlich ist, wird derzeit vom Bundes-Verfassungsgericht erörtert.
Praktisch und politisch bedeutet das wiederum, dass sich die Innenministerien auf rechtlich nicht gedecktem Terrain bewegen. Und das aller Beteuerungen durch Bundesinnenminister Schäuble zum Trotz. Wo aber Ministerien das Recht missachten, wuchert Unrecht.
Berlin, den 6. Oktober 2007
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