Ein Untersuchungsausschuss im Landtag sollte die Zuständigkeiten und die
Verantwortlichen für die Tornado-Flüge klären. Aber nicht nur das,
sondern auch die Grundlage für den Bundeswehreinsatz im Inneren. Und da
müssen sich die Bundes- und die Landesregierung schlicht entscheiden:
Entweder war der G8-Gipfel eine große Naturkatastrophe oder ein
besonders schwerer Unglücksfall. Trifft beides nicht zu, dann war der
Bundeswehreinsatz verfassungswidrig.
Allgäu, den 24. Juli 2007
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