Im Grundgesetz keine Anfass-Pflicht

Die Polizeigewerkschaft hat den Ausschluss von Heiner Geißler aus der CDU gefordert, weil der sich bei Demonstrationen nicht von Polizisten anfassen lassen will. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Innenausschuss:

Es gibt im Grundgesetz ein Demonstrations-Recht, aber keine Anfass-Pflicht. Das gilt meines Wissens auch für CDU-Mitglieder.
 

Berlin, den 4. Juni 2007

 

 

4.6.2007
www.petra-pau.de

 

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