Das erste Luftsicherheitsgesetz ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil es mit dem Grundgesetz unvereinbar war. Dasselbe Schicksal prophezeie ich einer Neuauflage dieser Lizenz zum Töten.
Niemand hat das Recht, Leben gegen Leben abzuwägen und vermeintlich minderwertiges Leben gegen angeblich höherwertiges zu opfern. Das aber ist der Kern eines Luftsicherheitsgesetzes, das erlauben würde, entführte Passagiere abzuschießen, um eventuell größeres Unheil zu verhindern.
Berlin, den 16. Mai 2007
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