Das Gericht meint, wenn Muslime barhäuptig lehren müssen, katholische Ordensfrauen aber bedeckt unterrichten dürfen, dann sei dies weder ein Verstoß gegen die Glaubensfreiheit, noch verletze es das Gleichheitsgebot.
Ein typisches Urteil aus der Kultserie Königlich Bayerisches Amtsgericht - mit einem Unterschied: Denn der Bayerische Verfassungsgerichtshof meint es offenbar ernst und die CSU frohlockt.
Berlin, den 15. Januar 2007
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