Das erste Luftsicherheitsgesetz ist zu Recht vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden. Es war eine Lizenz zum Töten, denn es gestattete entführte Flugzeuge samt der gekidnappten Passagiere abzuschießen.
Nun sind die Formulierungskünstler am Werk. Der Abschuss soll offenbar freigegeben werden, wenn ein elementarer Angriff auf Gemeinschaftsgüter festgestellt wird.
Doch was ist ein elementarer Angriff auf ein Gemeinschaftsgut? Ein Sturzflug auf die Frankfurter Börse? Eine Attacke auf Sabine Christiansen? Ein Angriff auf die angeblich sichersten Atomkraftwerke der Welt?
Sie alle können Artikel 1 Grundgesetz nicht aushebeln. Bundesinnenminister Schäuble versucht es dennoch. Ein Fall für Karlsruhe.
Berlin, den 26. Dezember 2006
|