Arbeitsdienst: verfassungswidriger Rückgriff aufs 3. Reich

Der arbeitsmarkt-politische Obmann der Unionsfraktion im Bundestag, Müller (CSU), fordert einen verpflichtenden Gemeinschaftsdienst für Langzeitarbeitslose. Dazu erklärt Petra Pau, stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:

Laut Müller sollten alle Langzeitarbeitslosen von Montag bis Freitag je 8 Stunden zu einem Gemeinschaftsdienst verpflichtet werden. Das sei pädagogisch wertvoll, gesellschaftlich sinnvoll und ein probates Mittel gegen Schwarzarbeit.

De facto ist Müllers Vorstoß ein Rückgriff auf den Arbeitsdienst im 3. Reich.

Er ist obendrein verfassungswidrig und ein Angriff auf Bürgerrechte.

Müllers Arbeitsdienst verstößt gegen das Grundgesetz, Artikel 12 (3): „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“ Und gegen den Entwurf der EU-Verfassung Artikel II-65 (2):

„Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.“

Müllers Wahnsinn ist zugleich erhellend. Er zeigt, in welche Richtung manche Unions-Politiker denken.
 

New York, den 14. Juni 2006

 

 

14.6.2006
www.petra-pau.de

 

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