Das Folterverbot gilt absolut oder gar nicht. Es darf nicht relativiert werden, schon gar nicht durch einen Minister, der für den Schutz der Verfassung zuständig ist.
Informationen, die unter Folter erzwungen wurden, dürfen aus moralisch und aus sachlichen Gründen nicht verwendet werden, nicht vor Gericht und nicht intern. Das gilt auch dann, wenn die Vernehmer nicht selbst gefoltert haben.
Die Aufgabe der Bundesregierung ist nicht, Folteropfer auszufragen, sondern Folteropfer in Völkerrecht zu setzen.
Berlin, den 16. Dezember 2005
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