Politisch ist das Urteil vernünftig. Es ermöglicht vorgezogene Neuwahlen und Neuwahlen können das bestehende Missverhältnis zwischen Wählerschaft und Bundestag beseitigen. Die Entscheidung liegt nun beim Souverän.
Rechtlich ist das Urteil zwiespältig. Es bestätigt das eingeschlagene Misstrauens-Verfahren gemäß Art. 68 Grundgesetz. Und es offenbart in der Begründung des Urteils zugleich dessen Schwäche.
Denn bei aller Mitwirkung der Verfassungsorgane Bundestag und Bundespräsident: Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens ist das subjektive Empfinden einer fragwürdigen Lichtgestalt, nämlich des Bundeskanzlers.
Deshalb wäre ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages dringend zu prüfen. Es müsste vor Missbrauch geschützt werden, aber es wäre der ehrlichere Weg.
Berlin, den 25. August 2005
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