Die Ost-West-Differenz beim ALG II war von vornherein ungegründet. Es gibt erhebliche Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten zwischen Stadt und Land, aber es gibt keine zwischen den alten und neuen Ländern.
Wer dennoch Unterschiede beim ALG II rechtfertigt - wie Frau Merkel - hat die Einheit nicht verinnerlicht.
Berlin, den 15. August 2005
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