Fatales Gerichtsurteil zu Nazi-Parole

Der Bundesgerichtshof hat heute geurteilt: Die Verwendung der Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ ist nicht strafbar. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Innenausschuss:

Dieses Urteil ist nicht nur misslich, wie die Richter einräumen. Es ist fatal und wird von Rechtextremisten als Ermutigung aufgegriffen werden.

Das Gericht argumentiert: Die Parole sei kein Original, sondern ein Fantasie-Produkt. Es klinge nur nationalsozialistisch und sei deshalb nicht strafbar.

Das mag juristisch - vielleicht - stimmen. Aber die Absicht ist offenkundig. Es geht mit der Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ um eine Verherrlichung des NS-Regimes im allgemeinen, der Waffen-SS im besonderen und für historisch Nichtkundige sogar um eine Glorifizierung der SS.

Wer das für Rechtens hält, urteilt - vorsichtig formuliert - grob fahrlässig.


 

Berlin, den 28. Juli 2005

 

 

28.7.2005
www.petra-pau.de

 

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