Das Bundesverfassungsgericht hat heute das niedersächsische Polizeigesetz für nichtig erklärt, wonach Telefone bereits im Vorfeld künftiger Straftaten abgehört werden durften. Dasselbe betraf die Überwachung von e-mails, von SMS und Internetverbindungen.
Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist gut und wichtig. Sie ist obendrein nötig, da die Gesetzgeber in Bund und Länder immer häufiger wider das Grundgesetz agieren. Das betrifft insbesondere verbriefte Bürgerrechte.
Die Begehrlichkeiten der Polizei sind bekannt, die von Schily und Beckstein auch. Aber sie alle stehen nicht über dem Grundgesetz oder neben ihm. Auch das hat das heutige Urteil erneut klargestellt.
Berlin, den 27. Juli 2005
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